Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GED - German Express Delivery GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Wankelstraße 49, 50996 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 105130
EUID
DER3306.HRB105130
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70c IN 235/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Deniz Ali Yalcin
Adresse
Chorbuschstr. 25, 50259 Pulheim
Termine & Fristen
Einsichtnahme Forderungsliste
20.02.2025
Prüfungstermin
20.03.2025
Einsichtnahme Forderungsliste
22.09.2025
Prüfungstermin
21.10.2025
Einsichtnahme Forderungsliste
17.04.2026
Prüfungstermin
18.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
- Kurierfahrten bis 3,5 Tonnen innerhalb Deutschlands. - Reinigung: Gebäudereinigung in allen Fachbereichen, Hausmeisterdienstleistungen,Haushaltshilfe/Haushaltsservice, Grund- und Sonderreinigung, kleine Abrissarbeiten von Fliesen, Parkett etc. - Entrümpelung, - Umzug, - Haushaltsauflösungen, - Lastentaxi, - Flottenmanagement für E-Scooter und andere Fahrzeuge.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GED - German Express Delivery GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 105130, ist im Laufen. Die gesetzlich vertretene Geschäftsführerin ist Deniz Ali Yalcin. Im Rahmen des Verfahrens werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft gemäß § 177 InsO. Für die Prüfung der Forderungen aus der Bekanntmachung vom 21.07.2025 ist der Prüfungsstichtag der 21.10.2025. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden waren ab dem 22.09.2025 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln niedergelegt. In einer späteren Bekanntmachung vom 18.02.2026 wird ein neuer Prüfungsstichtag für nachträglich angemeldete Forderungen auf den 18.05.2026 festgelegt. Die entsprechenden Unterlagen sind ab dem 17.04.2026 zur Einsicht niedergelegt. Gegen die Beschlüsse steht den Beteiligten der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GED - German Express Delivery GmbH wird vom Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 70c IN 235/22 geführt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 105130 eingetragen und wird gesetzlich durch den Geschäftsführer Herrn Deniz Ali Yalcin vertreten…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GED - German Express Delivery GmbH wird vom Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 70c IN 235/22 geführt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 105130 eingetragen und wird gesetzlich durch den Geschäftsführer Herrn Deniz Ali Yalcin vertreten. Im Verfahrensverlauf wurden mehrere Beschlüsse zur Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 InsO erlassen. Die entsprechenden Prüfungsstichtage waren der 20. März 2025, der 21. Oktober 2025 und der 18. Mai 2026. Die Tabellen mit den angemeldeten Forderungen sowie die Anmeldungsunterlagen wurden bzw. werden ab dem 20. Februar 2025, dem 22. September 2025 und dem 17. April 2026 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln niedergelegt. Gegen die Beschlüsse steht den Beteiligten der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung offen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 235/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 105130 eingetragenen GED - German Express Delivery GmbH, Wankelstr. 49, 50996 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Deniz Ali Yalcin, Chorbuschstr. 25, 50…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 235/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 105130 eingetragenen GED - German Express Delivery GmbH, Wankelstr. 49, 50996 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Deniz Ali Yalcin, Chorbuschstr. 25, 50259 Pulheim
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 18.05.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 17.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, Zimmer Nr. 1343 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70c IN 235/22
Amtsgericht Köln, 18.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 235/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 105130 eingetragenen GED - German Express Delivery GmbH, Wankelstr. 49, 50996 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Deniz Ali Yalcin, Chorbuschstr. 25, 50…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 235/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 105130 eingetragenen GED - German Express Delivery GmbH, Wankelstr. 49, 50996 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Deniz Ali Yalcin, Chorbuschstr. 25, 50259 Pulheim
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
21.10.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem
22.09.2025
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1343 niedergelegt.
Gläubiger, dessen Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70c IN 235/22
Amtsgericht Köln, 21.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 235/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 105130 eingetragenen GED - German Express Delivery GmbH, Wankelstr. 49, 50996 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Deniz Ali Yalcin, Chorbuschstr. 25, 50…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 235/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 105130 eingetragenen GED - German Express Delivery GmbH, Wankelstr. 49, 50996 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Deniz Ali Yalcin, Chorbuschstr. 25, 50259 Pulheim
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 20.03.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 20.02.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1343 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70c IN 235/22
Amtsgericht Köln, 20.01.2025
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