Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gedima GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Marienbreiter Weg 1, 39638 Gardelegen
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRA 1512
EUID
DEW1215.HRA1512
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung
Aktenzeichen
7 IN 17/14
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Einstellung
23.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gedima GmbH & Co.KG ist am 23.04.2026 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Entscheidung steht Insolvenzgläubigern und dem Schuldner das Recht zu, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung (bzw. nach Ablauf von zwei Tagen bei öffentlicher Bekanntmachung) sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Stendal einzulegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 17/14: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gedima GmbH & Co.KG, Breite Straße 49, 39606 Osterburg (AG Stendal, HRA 1512), ist am 23.04.2026 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgeric…
7 IN 17/14: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gedima GmbH & Co.KG, Breite Straße 49, 39606 Osterburg (AG Stendal, HRA 1512), ist am 23.04.2026 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und s_datba mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Stendal, 23.04.2026
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