Berichts- und PrüfungsterminNiedersachsenHRB 208857
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Geestferkel GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 208857
EUID
DEP3210.HRB208857
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Delmenhorst
Aktenzeichen
12 IN 135/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.07.2026 , 08:00 Uhr
Eröffnung
01.09.2026 , 11:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.11.2026
Berichtstermin
07.12.2026 , 14:00 Uhr
Prüfungstermin
07.12.2026 , 14:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
a) Die Erzeugung und Haltung von Tieren sowie der Handel mit Tieren. b) Die Beteiligung - gleichgültig in welcher Rechtsform - an Industrie- und Handelsunternehmungen, die Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung eines Geschäftsbetriebes der unter a) genannten Art. c) Jede andere angemessene kaufmännische Nutzung des Gesellschaftsvermögens.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Delmenhorst hat am 29.07.2026 im Antragsverfahren über das Vermögen der Geestferkel GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Es ist eine vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt ist. Der Antragstellerin sind Verfügungen nur mit Zustimmung des Verwalters gestattet. Zudem ist ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt worden, dessen Mitglieder die Bundesagentur für Arbeit, JLW Kreditfonds I GmbH Co. KG, VR-Bank Südoldenburg eG, Raiffeisen Viehzentrale GmbH und Ceravis AG sind. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist zur Fortführung des Betriebs ermächtigt und hat umfassende Befugnisse zur Sicherung der Masse, einschließlich der Eröffnung von Sonderkonten und der Einziehung von Forderungen. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind untersagt. Die Antragstellerin ist verpflichtet, ein vollständiges Vermögensverzeichnis sowie Verzeichnisse ihrer Gläubiger und Schuldner vorzulegen. Am 10.08.2026 und 12.08.2026 wurde bekanntgegeben, dass dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich Einzelermächtigungen zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden sind.
Originalbekanntmachung · Vorläufige Maßnahmen
Bekanntmachung
Das Amtsgericht Delmenhorst hat am 29.07.2026 im Antragsverfahren über das Vermögen der Geestferkel GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Es ist eine vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden, und Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der Antragstellerin sind Verf…
Das Amtsgericht Delmenhorst hat am 29.07.2026 im Antragsverfahren über das Vermögen der Geestferkel GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Es ist eine vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden, und Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der Antragstellerin sind Verfügungen nur mit Zustimmung des Verwalters gestattet. Zudem ist ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt worden, dessen Mitglieder die Bundesagentur für Arbeit, JLW Kreditfonds I GmbH Co. KG, VR-Bank Südoldenburg eG, Raiffeisen Viehzentrale GmbH und Ceravis AG sind. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist zur Fortführung des Betriebs ermächtigt und hat umfassende Befugnisse zur Sicherung der Masse, einschließlich der Eröffnung von Sonderkonten. Die Anordnung erfolgt von Amts wegen, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage zu verhindern. Weitere Bekanntigungen vom 10., 12., 13. und 24. August 2026 bestätigen die Einzelermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Originalbekanntmachung · Vorläufige Maßnahmen
Bekanntmachung
Das Amtsgericht Delmenhorst hat am 29.07.2026 im Antragsverfahren über das Vermögen der Geestferkel GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Es ist eine vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden, und Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der Antragstellerin sind Verf…
Das Amtsgericht Delmenhorst hat am 29.07.2026 im Antragsverfahren über das Vermögen der Geestferkel GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Es ist eine vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden, und Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der Antragstellerin sind Verfügungen nur mit Zustimmung des Verwalters gestattet. Ein vorläufiger Gläubigerausschuss ist eingesetzt worden. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind untersagt. Der vorläufige Verwalter ist zur Fortführung des Betriebs und zur Sicherung der Masse ermächtigt worden. In den folgenden Wochen (10., 12., 13., 24. und 31. August 2026) wurden wiederholt Bekanntgaben veröffentlicht, dass dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einzelermächtigungen für die Insolvenzmasse erteilt worden sind. Das Verfahren befindet sich noch in der vorläufigen Phase; eine Eröffnung ist im Text nicht erfolgt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Geestferkel GmbH in Wildeshausen wurde am 29.07.2026 durch das Amtsgericht Delmenhorst im Antragsverfahren eröffnet. Es wurden vorläufige Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet, darunter die vorläufige Verwaltung des Vermögens und die Bestellung von Rechtsanwalt Dr. Morit…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Geestferkel GmbH in Wildeshausen wurde am 29.07.2026 durch das Amtsgericht Delmenhorst im Antragsverfahren eröffnet. Es wurden vorläufige Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet, darunter die vorläufige Verwaltung des Vermögens und die Bestellung von Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Zudem wurde ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Am 01.09.2026 um 11:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren formell eröffnet worden. Der vorläufige Verwalter bleibt zunächst tätig, wobei ihm Einzelermächtigungen erteilt wurden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 09.11.2026 anzumelden. Für den Berichts- und Prüfungstermin wurde der 07.12.2026 um 14:00 Uhr angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Delmenhorst
Beschluss
12 IN 135/26
29.07.2026
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
Geestferkel GmbH, Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen
(AG Oldenburg, HRB 208857),
vertreten durch Jörn Ahlers, Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
…
Amtsgericht
Delmenhorst
Beschluss
12 IN 135/26
29.07.2026
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
Geestferkel GmbH, Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen
(AG Oldenburg, HRB 208857),
vertreten durch Jörn Ahlers, Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Christoph Bode, Schlüterstraße 26, 26127 Oldenburg (Oldenburg),
wird gemäß §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Antragstellerin am 29.07.2026 um 08:00 Uhr angeordnet:
1. Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO wird die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel,
Gerhard-Rohlfs-Straße 16, 28757 Bremen,
Tel.: 0421 200959-0, Fax: 0421 200959-29.
2. Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
3. Es wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a i.V.m. den §§ 22a, 56a Abs. 2, 67 Abs. 2 InsO ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt.
Zu Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses werden bestimmt:
a. Bundesagentur für Arbeit,
vertreten durch Frau Simone Toplarski,
Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven,
Operativer Service Team 031,
Stau 70,
26122 Oldenburg;
b. JLW Kreditfonds I GmbH Co. KG,
vertreten durch den Geschäftsführer,
Schmalhorn 13,
29308 Winsen (Aller),
im Verfahren und im vorläufigen Gläubigerausschuss vertreten durch
den Geschäftsführer der Komplementärin
Herrn Florian Engler,
Telefon: 05143 / 9810 417;
c. VR-Bank Südoldenburg eG,
vertreten durch den Vorstand,
Hauptstraße 43,
49681 Garrel,
im Verfahren und im vorläufigen Gläubigerausschuss vertreten durch
Herrn Ostermann,
Telefon: 04474/ 9499-103;
d. Raiffeisen Viehzentrale GmbH,
vertreten durch den Geschäftsführer,
Am Vossbach 1,
59320 Enniger,
im Verfahren und im vorläufigen Gläubigerausschuss vertreten durch
Herrn Martin Wesselmann,
Telefon: 0252837777;
e. Ceravis AG,
vertreten durch den Vorstand Frank Nissen und Guido Lechtenberg,
Kieler Str. 211,
24768 Rendsburg,
im Verfahren und im vorläufigen Gläubigerausschuss vertreten durch
Herrn Heiko Busse,
Telefon: 0151/106 102 65;
4. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden einstweilen eingestellt - soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
5. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß §§ 23 Abs. 1 S. 2, 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
6. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Den Schuldnern der Antragstellerin wird untersagt, an diese zu zahlen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der Antragstellerin oder auf seinen Namen, in der Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter, für die zukünftige Masse neue Sonderkonten zu eröffnen und über die Konten der Antragstellerin zu verfügen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird dazu ermächtigt, für die Kontoführung Verbindlichkeiten zu begründen, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu Masseverbindlichkeiten werden.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter soll
a) das Vermögen der Antragstellerin sichern und erhalten;
b) ein Unternehmen, das die Antragstellerin betreibt, bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Abstimmung mit der Antragstellerin fortführen;
c) dem Insolvenzgericht anzeigen, wenn eine Einstellung des Geschäftsbetriebs erforderlich erscheint oder die Antragstellerin diesen einstellt.
8. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Antragstellerin zu betreten; die Antragstellerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten.
9. Der Beschluss vom 28.07.2026 (Gutachtenauftrag) bleibt aufrechterhalten.
10. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegt weiterhin der Antragstellerin; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.
11. Der Antragstellerin wird gemäß §§ 20, 97 InsO aufgegeben, sich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen und ihm
a) ein vollständiges Vermögensverzeichnis nach Aktiva und Passiva geordnet, unter Angabe der jeweiligen Zeitwerte und Fremdrechte (Eigentumsvorbehalte, Sicherungsübereignungen und Pfandrechte),
b) je ein Verzeichnis ihrer Gläubiger und Schuldner mit vollständigen Anschriften (keine Abkürzungen) unter Angabe der bestehenden Verbindlichkeiten bzw. Forderungen sowie des Grundes (z. B. Kaufvertrag, Darlehen usw.),
vorzulegen.
Die Antragstellerin wird darauf aufmerksam gemacht, dass sie die Richtigkeit dieser Angaben ggf. an Eides statt zu versichern hat, wenn das Insolvenzgericht dieses zur Herbeiführung wahrheitsgemäßer Angaben für erforderlich hält (§ 98 Abs. 1 InsO). Auf die Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung wird vorsorglich hingewiesen (§ 156 StGB).
12. Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung erfolgt von Amts wegen.
Die Anordnung ist notwendig, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine für die Gläubiger nachteilige Veränderung in der Vermögenslage der Antragstellerin zu verhindern oder nachteilige Handlungen aufzuklären.
Die Anordnung ist insbesondere notwendig, um im Einvernehmen mit dem bestellten vorläufigen Gläubigerausschuss eine Fortführung und den Erhalt des Betriebs der Antragstellerin zu ermöglichen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Rüdebusch
Richter am Amtsgericht
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 135/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Geestferkel GmbH, Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 208857), vertr. d.: Jörn Ahlers, Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 29.07.2026 um 08:00 Uhr angeordneten…
12 IN 135/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Geestferkel GmbH, Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 208857), vertr. d.: Jörn Ahlers, Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 29.07.2026 um 08:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 10.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 135/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Geestferkel GmbH, Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 208857), vertr. d.: Jörn Ahlers, Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 29.07.2026 um 08:00 Uhr angeordneten…
12 IN 135/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Geestferkel GmbH, Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 208857), vertr. d.: Jörn Ahlers, Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 29.07.2026 um 08:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 12.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 135/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Geestferkel GmbH, Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 208857), vertr. d.: Jörn Ahlers, Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 29.07.2026 um 08:00 Uhr angeordneten…
12 IN 135/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Geestferkel GmbH, Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 208857), vertr. d.: Jörn Ahlers, Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 29.07.2026 um 08:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 13.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 135/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Geestferkel GmbH, Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 208857), vertr. d.: Jörn Ahlers, Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 29.07.2026 um 08:00 Uhr angeordneten…
12 IN 135/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Geestferkel GmbH, Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 208857), vertr. d.: Jörn Ahlers, Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 29.07.2026 um 08:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 24.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 135/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Geestferkel GmbH, Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 208857), vertr. d.: Jörn Ahlers, Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen, (Geschäftsführer), ist dem Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 29.07.2026 um 08:00 Uhr angeordneten vorläufigen…
12 IN 135/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Geestferkel GmbH, Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 208857), vertr. d.: Jörn Ahlers, Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen, (Geschäftsführer), ist dem Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 29.07.2026 um 08:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 31.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 135/26 : Über das Vermögen der Geestferkel GmbH, Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 208857), vertr. d.: Jörn Ahlers, Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2026 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, …
12 IN 135/26 : Über das Vermögen der Geestferkel GmbH, Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 208857), vertr. d.: Jörn Ahlers, Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2026 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Gerhard-Rohlfs-Straße 16, 28757 Bremen, Tel.: 0421 200959-0, Fax: 0421 200959-29.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 09.11.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 07.12.2026, 14:00 Uhr, Saal 2, Nebenstelle 1, Cramerstraße 183, 27749 Delmenhorst eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 02.09.2026
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