Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 11506
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Insolvenzprofil
GEFA Ingenieure GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Konrad-Adenauer-Ufer 79-81, 50668 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 11506
EUID
DER3306.HRB11506
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70c IN 63/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
13.06.2024
Aufhebung
18.12.2025 , 14:29 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die Erbringung von Ingenierurleistungen, die Beratung, die Planung, die Überwachung und Betreuung von gebäudetechnischen Gesamtanlagen, Ver- und Entsorgungsanlagen, sowie die Gebäudesanierung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GEFA Ingenieure GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 11506, wurde durch das Amtsgericht Köln geführt. Im Verfahren war Rechtsanwalt Dr. Rüdiger Werres als Insolvenzverwalter bestellt. Ein früherer Verfahrensschritt betraf die Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 InsO. Der dafür maßgebliche Prüfungsstichtag war der 13.06.2024. Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen wurde ab dem 13.05.2024 zur Einsicht niedergelegt. Das Verfahren ist heute, am 18.12.2025, um 14:29 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden (§ 200 InsO). Gegen den Beschluss zur Aufhebung steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GEFA Ingenieure GmbH in Köln ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Dr. Rüdiger Werres hat die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag der 13.06.2024 war. Im weiteren Verlauf hat das Gericht eine Nachtrags…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GEFA Ingenieure GmbH in Köln ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Dr. Rüdiger Werres hat die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag der 13.06.2024 war. Im weiteren Verlauf hat das Gericht eine Nachtragsverteilung angeordnet, für die ein Betrag von 5.634,94 EUR zur Verfügung stand. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO beliefen sich auf 1.505.736,22 EUR. Das Verfahren ist heute, am 18.12.2025, um 14:29 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 63/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 11506 eingetragenen GEFA Ingenieure GmbH, Konrad-Adenauer-Ufer 79 - 81, 50668 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Schäfer, Römergasse 3, 50672 Köln
V…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 63/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 11506 eingetragenen GEFA Ingenieure GmbH, Konrad-Adenauer-Ufer 79 - 81, 50668 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Schäfer, Römergasse 3, 50672 Köln
Verfahrensbevollmächtigter:
Herrn Rechtsanwalt Jürgen Teutsch, Friesenstraße 5 - 15, 50670 Köln
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Rüdiger Werres, Theodor-Heuss-Ring 38 - 40, 50668 Köln
wird heute, am 18.12.2025, um 14:29 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70c IN 63/21
Amtsgericht Köln, 18.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 63/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 11506 eingetragenen GEFA Ingenieure GmbH, Konrad-Adenauer-Ufer 79 - 81, 50668 Köln, gesetzlich vertreten durch Herrn Thomas Schäfer, Römergasse 3, 50672 Köln
sollen die nachträ…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 63/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 11506 eingetragenen GEFA Ingenieure GmbH, Konrad-Adenauer-Ufer 79 - 81, 50668 Köln, gesetzlich vertreten durch Herrn Thomas Schäfer, Römergasse 3, 50672 Köln
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 13.06.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 13.05.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1219 niedergelegt.
Gläubiger, dessen Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70c IN 63/21
Amtsgericht Köln, 13.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 63/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 11506 eingetragenen GEFA Ingenieure GmbH, Konrad-Adenauer-Ufer 79 - 81, 50668 Köln, gesetzlich vertreten durch Herrn Thomas Schäfer, Römergasse 3, 50672 Köln
hat das Gericht ei…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 63/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 11506 eingetragenen GEFA Ingenieure GmbH, Konrad-Adenauer-Ufer 79 - 81, 50668 Köln, gesetzlich vertreten durch Herrn Thomas Schäfer, Römergasse 3, 50672 Köln
hat das Gericht eine Nachtragsverteilung angeordnet.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 1.505.736,22 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 5.634,94 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1219 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
70c IN 63/21
Amtsgericht Köln, 03.07.2026
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