Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gehweiler & Lehn Maschinenbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Zum Mühlbach 8, 88422 Betzenweiler
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ulm HRB 650260
Stammkapital
80.000,00 DEM (≈ 40.903,35 EUR)
EUID
DEB8537.HRB650260
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
20 IN 314/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
01.12.2020
Forderungsanmeldefrist
03.08.2026
Widerspruchsfrist
31.08.2026
Forderungsanmeldefrist
28.09.2026
Widerspruchsfrist
21.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Metallbearbeitung und Maschinenbau
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Maschinen- & Anlagenbau
Subbranche
Maschinenbau
Geschäftstätigkeit
Metallbearbeitung und Maschinenbau
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gehweiler & Lehn Maschinenbau GmbH ist am 01.12.2020 eröffnet worden. Der Schuldner wird durch die Geschäftsführer Georg Gehweiler und Karl Lehn vertreten. Das Registergericht ist das Amtsgericht Ulm, während das aktuelle Insolvenzgericht das Amtsgericht Ravensburg ist. Im Rahmen des Verfahrens werden gewöhnliche Insolvenzforderungen nachträglich angemeldet; deren Prüfung erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 31.08.2026 den Forderungsanmeldungen zu widersprechen. Zudem sind Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO bis zum 31.08.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt ebenfalls im schriftlichen Verfahren, wobei ein Widerspruchsmöglichkeit bis zum 17.09.2026 besteht. Die Tabellen zur Einsicht werden spätestens am 06.09.2026 niedergelegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gehweiler & Lehn Maschinenbau GmbH mit Sitz in Betzenweiler ist am 01.12.2020 eröffnet worden. Als Insolvenzverwalter ist Diplom-Wirtschaftsjurist Tobias Sorg aus Ulm bestellt. Im Rahmen des laufenden Verfahrens wurden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insol…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gehweiler & Lehn Maschinenbau GmbH mit Sitz in Betzenweiler ist am 01.12.2020 eröffnet worden. Als Insolvenzverwalter ist Diplom-Wirtschaftsjurist Tobias Sorg aus Ulm bestellt. Im Rahmen des laufenden Verfahrens wurden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Berechnungsgrundlage bildet ein der Insolvenzverwaltung unterliegender Vermögenswert in Höhe von 2.282.550,61 EUR, erhöht um einen Betrag von 6.270,44 EUR gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV. Der Verwalter beantragte eine Erhöhung des Regelsatzes um 160 %, da das Verfahren deutlich vom Normalverfahren abweicht. Begründet wurde dies mit der Fortführung des Geschäftsbetriebs über 11 Monate, der Übernahme der Arbeitgeberfunktion für 45 Mitarbeiter, der Prüfung von über 120 Forderungen sowie der Durchsetzung gesellschaftsrechtlicher Ansprüche. Die Festsetzung erfolgte auf Antrag vom 24.07.2026. Zudem wurden Fristen für die nachträgliche Anmeldung und Prüfung von Forderungen gesetzt. Bis zum 03.08.2026 angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sind im schriftlichen Verfahren zu prüfen; die Widerspruchsfrist endet am 31.08.2026. Nachrangige Forderungen (§ 39 InsO) sind bis zum 31.08.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Für die Prüfung dieser Forderungen wurde eine weitere Widerspruchsfrist bis zum 17.09.2026 angesetzt. Später angemeldete nachrangige Forderungen sind bis zum 28.09.2026 zu prüfen, wobei die Widerspruchsfrist am 21.10.2026 endet. Die Tabelle mit den Forderungen wird zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
20 IN 314/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gehweiler & Lehn Maschinenbau GmbH, Zum Mühlbach 8, 88422 Betzenweiler, vertreten durch die Geschäftsführer Georg Gehweiler und Karl Lehn
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 650260
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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1. Die Prüfung …
20 IN 314/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gehweiler & Lehn Maschinenbau GmbH, Zum Mühlbach 8, 88422 Betzenweiler, vertreten durch die Geschäftsführer Georg Gehweiler und Karl Lehn
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 650260
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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1. Die Prüfung der bis 03.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 126-128 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 31.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
3. In dem am 01.12.2020 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 31.08.2026 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Herr Diplom-Wirtschaftsjurist Tobias Sorg
Frauenstraße 14, 89073 Ulm
Telefon: 0731/ 7054480
Telefax: 0731/ 70544820
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
4. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit bis 17.09.2026, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 06.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
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Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 04.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
20 IN 314/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gehweiler & Lehn Maschinenbau GmbH, Zum Mühlbach 8, 88422 Betzenweiler, vertreten durch die Geschäftsführer Georg Gehweiler und Karl Lehn
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 650260
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu ers…
20 IN 314/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gehweiler & Lehn Maschinenbau GmbH, Zum Mühlbach 8, 88422 Betzenweiler, vertreten durch die Geschäftsführer Georg Gehweiler und Karl Lehn
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 650260
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Diplom-Wirtschaftsjurist Tobias Sorg, Frauenstraße 14, 89073 Ulm, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 24.07.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 2.282.550,61 EUR auszugehen.
Gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV wurde ein Betrag in Höhe von 6.270,44 EUR berücksichtigt, um den sich die Insolvenzmasse als Grundlage der Vergütungsberechnung erhöht.
Aufgrund der Erhöhung der Berechnungsgrundlage gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV erhält der Insolvenzverwalter eine Zusatzvergütung in Höhe von BETRAG EUR.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes. Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 24.07.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 160 % gerechtfertigt, weil das Verfahren deutlich vom Normalverfahren abweicht: Der Verwalter hat den Geschäftsbetrieb vollumfänglich 11 Monate fortgeführt. Diese Fortführung war mit einem erheblichen Überwachungs-, Organisations- und Haftungsaufwand verbunden. Kunden, Lieferanten und Versorgungsunternehmen mussten eingebunden und Vereinbarungen geschlossen werden. Die 45 Beschäftigten mussten informiert, motiviert und mitgenommen werden. Der Verwalter führte gleichzeitig aufwendige Verkaufsverhandlungen. Eine Vielzahl von Interessenten wurde angesprochen, umfangreiche Verhandlungen geführt. Der Verwalter hatte mehr als 120 Forderungen, auch nachrangige Forderungen, zu prüfen, was von der Regelvergütung keineswegs abgedeckt ist. Darüberhinaus waren vom Insolvenzverwalter gesellschaftsrechtliche Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen. Die Durchsetzung war anspruchsvoll. Für immerhin 45 Mitarbeiter hat der Insolvenzverwalter die Arbeitgeberfunktion übernommen. Korrigierte Lohnabrechnungen, Insolvenzgeldbescheinigungen und Differenlohnabrechnungen waren zu erstellen. Diesen Zuschlägen steht ein Abschlag wegen der Einschaltung eines vorläufigen Insolvenzverwalters entgegen. Die Zuschlagstatbestände überschneiden sich teilweise. Eine zutreffende Vergütung war entsprechend der Vorgaben des Bundesgerichtshhofs (vgl. BGH NZI 2006, 464f., BGH NZI 2007, 461, BGH NZI 2008, 544; BGH NZI 2004, 251) zu finden. Auch nach der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung erscheint die festgesetzte Vergütung als angemessen und deckt die Arbeit des Verwalters insgesamt adäquat ab.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren nach der Pauschalregelung des § 8 III InsVV festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ravensburg
Herrenstraße 40 - 44
88212 Ravensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ravensburg
Herrenstraße 40 - 44
88212 Ravensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 08.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
20 IN 314/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gehweiler & Lehn Maschinenbau GmbH, Zum Mühlbach 8, 88422 Betzenweiler, vertreten durch die Geschäftsführer Georg Gehweiler und Karl Lehn
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 650260
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 28.09…
20 IN 314/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gehweiler & Lehn Maschinenbau GmbH, Zum Mühlbach 8, 88422 Betzenweiler, vertreten durch die Geschäftsführer Georg Gehweiler und Karl Lehn
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 650260
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 28.09.2026 nachträglich angemeldeten nachrangigen Insolvenzforderungen (§ 39 InsO) Tabellenblattnummer § 39 I Nr. 1 lfd. Nr. 13-15 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
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Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 12.10.2026
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