Berichts- und PrüfungsterminNiedersachsenHRB 211451
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gelbard Consulting GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Quellhorststraße 16A, 27374 Visselhövede
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRB 211451
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEP2716.HRB211451
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 58/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Eröffnung
05.11.2025 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.12.2025
Prüfungstermin
04.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind die Unternehmensberatung für Vertriebsgesellschaften und Dienstleistungen in der Telekommunikationsbranche sowie die Handelsvertretung für Kommunikationsdienstleister.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Unternehmensberatung
Subbranche
Vertriebsberatung
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Unternehmensberatung für Vertriebsgesellschaften und Handelsvertretung für Kommunikationsdienstleister
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren der Gelbard Consulting GmbH mit Sitz in Visselhövede ist am 05.11.2025 um 10:00 Uhr eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen gemäß § 38 InsO bis zum 10.12.2025 beim Insolvenverwalter anzumelden und zudem unverzüglich über etwaige Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten zu informieren.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Über das Vermögen der Gelbard Consulting GmbH ist am 05.11.2025 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger sind aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 10.12.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden und über bestehende Sich…
Über das Vermögen der Gelbard Consulting GmbH ist am 05.11.2025 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger sind aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 10.12.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden und über bestehende Sicherungsrechte zu informieren. Im weiteren Verfahrensverlauf wird gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Prüfverfahren angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 04.11.2026 bestimmt, bis zu dem Widersprüche gegen Forderungen bei Gericht eingehen müssen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 58/25 : Über das Vermögen der Gelbard Consulting GmbH, Quellhorststr. 16A, 27374 Visselhövede (AG Walsrode, HRB 211451), vertr. d.: 1. David Gelbard, (Geschäftsführer), ist am 05.11.2025 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, Lange Straße 18, 2…
11 IN 58/25 : Über das Vermögen der Gelbard Consulting GmbH, Quellhorststr. 16A, 27374 Visselhövede (AG Walsrode, HRB 211451), vertr. d.: 1. David Gelbard, (Geschäftsführer), ist am 05.11.2025 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, Lange Straße 18, 29664 Walsrode, Tel.: 05161 48100-0, Fax: 05161 48100-27, E-Mail: info@ludolfs-insolvenz.de, Internet: www.ludolfs-insolvenz.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 10.12.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, ob und ggf. welche Sicherungsrechte für die angemeldeten Forderungen an beweglichen Sachen oder Rechten bestehen und in Anspruch genommen werden. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, können gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 11.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 58/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gelbard Consulting GmbH, Quellhorststr. 16A, 27374 Visselhövede (AG Walsrode, HRB 211451), vertr. d.: 1. David Gelbard, Quellhorststr. 16A, 27374 Visselhövede, (Geschäftsführer), wird gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO zur Prüfung nachträglich angemeldeter und noc…
11 IN 58/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gelbard Consulting GmbH, Quellhorststr. 16A, 27374 Visselhövede (AG Walsrode, HRB 211451), vertr. d.: 1. David Gelbard, Quellhorststr. 16A, 27374 Visselhövede, (Geschäftsführer), wird gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO zur Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen bzw. Forderungsattribute gem. § 302 Nr. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 04.11.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen eine zu prüfende Forderung schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Der vollständige Beschluss, die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sowie eventuell eingehende Widersprüche sind in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Walsrode, 28.09.2026
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