Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gellertstadt Bestattungen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 35348
EUID
DEU1206.HRB35348
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
419 IN 1001/24
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Eröffnung
19.07.2024 , 15:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.09.2024
Widerspruchsfrist
18.10.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Chemnitz hat am 19.07.2024 um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gellertstadt Bestattung GmbH eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jochen Wagner bestellt worden, der zudem mit der Durchführung von Zustellungen gemäß § 30 Abs. 2 InsO beauftragt wurde. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 18.10.2024 zweifach beim Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sind Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Anträge zur Beschlussfassung über die Beibehaltung des Verwalters, die Wahl eines Gläubigerausschusses sowie Widersprüche gegen die Feststellung von Forderungen sind ebenfalls bis zum 18.10.2024 beim Amtsgericht Chemnitz einzureichen.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gellertstadt Bestattung GmbH ist am 19.07.2024 um 15:00 Uhr durch das Amtsgericht Chemnitz eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jochen Wagner bestellt worden, der zudem mit den Zustellungen beauftragt wurde. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihr…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gellertstadt Bestattung GmbH ist am 19.07.2024 um 15:00 Uhr durch das Amtsgericht Chemnitz eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jochen Wagner bestellt worden, der zudem mit den Zustellungen beauftragt wurde. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. In einer Korrekturbekanntmachung vom 05.08.2024 wurde die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen auf den 06.09.2024 festgelegt. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 18.10.2024 beim Amtsgericht Chemnitz einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 419 IN 1001/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gellertstadt Bestattung GmbH, Bahnhofstraße 4, 09661 Hainichen, Amtsgericht Chemnitz , HRB 35348
vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Büttner
vertreten durch den Geschäftsführer Falk Richter
erg…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 419 IN 1001/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gellertstadt Bestattung GmbH, Bahnhofstraße 4, 09661 Hainichen, Amtsgericht Chemnitz , HRB 35348
vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Büttner
vertreten durch den Geschäftsführer Falk Richter
ergeht am 19.07.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Bestattungen) wird am 19.07.2024 um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Jochen Wagner
Sebastian-Bach-Straße 13
09130 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 23369630
Telefax: 0371 233696310
Email geschäftlich: info@wi-inso.de
Website: www.wi-inso.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 18.10.2024 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Anträge zur Beschlussfassung über die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Wahl eines Gläubigerausschusses und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO) sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 18.10.2024 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 419 IN 1001/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gellertstadt Bestattung GmbH, Bahnhofstraße 4, 09661 Hainichen, Amtsgericht Chemnitz , HRB 35348
vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Büttner
vertreten durch den Geschäftsführer Falk Richter
erg…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 419 IN 1001/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gellertstadt Bestattung GmbH, Bahnhofstraße 4, 09661 Hainichen, Amtsgericht Chemnitz , HRB 35348
vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Büttner
vertreten durch den Geschäftsführer Falk Richter
ergeht am 05.08.2024 in Korrektur der Entscheidung vom 19.07.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 19.07.2024 um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Jochen Wagner
Sebastian-Bach-Straße 13
09130 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 23369630
Telefax: 0371 233696310
Email geschäftlich: info@wi-inso.de
Website: www.wi-inso.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 06.09.2024 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 18.10.2024 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auf die Veröffentlichung in diesem Verfahren vom 22.07.2024 wird Bezug genommen.
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