Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Weber, Matthias
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Sachsen
Adresse
An der Linde 3, 04720 Döbeln OT Simselwitz
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRA 9615
EUID
DEU1206.HRA9615
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
320 IN 1414/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.07.2024 , 13:10 Uhr
Eröffnung
01.09.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.10.2024
Berichtstermin
28.11.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
28.11.2024 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Chemnitz hat am 19.07.2024 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Matthias Weber, Inhaber der Maler- und Lackierermeister Matthias Weber e.K., die Anordnung vorläufiger Insolvenzverwaltung getroffen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Nicolas Rebel bestellt worden. Dieser hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten. Über Gegenstände des Vermögens des Schuldners darf dieser nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt). Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen und Forderungen auf ein Sonderkonto einzuziehen. Drittschuldner dürfen nur an den Verwalter leisten. Dem Schuldner sind Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren sowie alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Zugleich ist das Verfahren der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Matthias Weber ist am 01.09.2024 um 10:00 Uhr eröffnet worden. Zuvor waren am 19.07.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Nicolas Rebel zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit dem Eröffnungsbeschluss wurde derselbe Rechtsanwalt als endgültiger…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Matthias Weber ist am 01.09.2024 um 10:00 Uhr eröffnet worden. Zuvor waren am 19.07.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Nicolas Rebel zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit dem Eröffnungsbeschluss wurde derselbe Rechtsanwalt als endgültiger Insolvenzverwalter bestätigt. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 17.10.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Für den Berichtstermin sowie die Beschlussfassung der Gläubigerversammlung und die Prüfung der angemeldeten Forderungen wurde ein Termin für den 28.11.2024 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Chemnitz festgesetzt. In einer späteren Entscheidung vom 06.09.2024 wurde festgestellt, dass der Schuldner die Restschuldbefreiung erlangen wird, sofern er seinen Obliegenheiten nachkommt und keine Versagungsgründe vorliegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 320 IN 1414/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Matthias Weber, geb. 09.02.1979, An der Linde 3, 04720 Döbeln OT Simselwitz
Inhaber der Maler- und Lackierermeister Matthias Weber e.K., Döbeln OT Simselwitz, Amtsgericht Chemnitz , HRA 9615
er…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 320 IN 1414/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Matthias Weber, geb. 09.02.1979, An der Linde 3, 04720 Döbeln OT Simselwitz
Inhaber der Maler- und Lackierermeister Matthias Weber e.K., Döbeln OT Simselwitz, Amtsgericht Chemnitz , HRA 9615
ergeht am 19.07.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 19.07.2024 um 13:10 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet.
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Nicolas Rebel
Königstraße 17
01097 Dresden
Telefon geschäftlich: 0351 20536 0
Telefax: 0351 20536 79
Email geschäftlich: insodresden@whitecase.com
Website: inso.whitecase.com
bestellt.
3. Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.
5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.
6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an den Schuldner zu.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume des Schuldners zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
8. Der Schuldner hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).
9. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter werden die im Verfahren notwendigen Zustellungen übertragen, ausgenommen sind die Zustellungen an den Schuldner.
10. Gegen den Schuldner eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 320 IN 1414/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Matthias Weber, geb. 09.02.1979, An der Linde 3, 04720 Döbeln OT Simselwitz
Inhaber der Maler- und Lackierermeister Matthias Weber e.K., Döbeln OT Simselwitz, Amtsgericht Chemnitz , HRA 9615
ergeht am 06…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 320 IN 1414/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Matthias Weber, geb. 09.02.1979, An der Linde 3, 04720 Döbeln OT Simselwitz
Inhaber der Maler- und Lackierermeister Matthias Weber e.K., Döbeln OT Simselwitz, Amtsgericht Chemnitz , HRA 9615
ergeht am 06.09.2024 nachfolgende Entscheidung:
Der Eröffnungsbeschluss vom 1.09.2024 wird dahingehend ergänzt, dass als Ziffer 6 aufgenommen wird:
Es wird festgestellt, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten nach der Insolvenzordnung nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung der Restschuldbefreiung nach §§ 290, 297 und 298 InsO nicht vorliegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 320 IN 1414/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Matthias Weber, geb. 09.02.1979, An der Linde 3, 04720 Döbeln OT Simselwitz
Inhaber der Maler- und Lackierermeister Matthias Weber e.K., Döbeln OT Simselwitz, Amtsgericht Chemnitz , HRA 9615
ergeht am 01…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 320 IN 1414/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Matthias Weber, geb. 09.02.1979, An der Linde 3, 04720 Döbeln OT Simselwitz
Inhaber der Maler- und Lackierermeister Matthias Weber e.K., Döbeln OT Simselwitz, Amtsgericht Chemnitz , HRA 9615
ergeht am 01.09.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen des Schuldners (Geschäftszweig: Maler-, Lackier- und Taperzierarbeiten aller Art) wird am 01.09.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Nicolas Rebel
Königstraße 17
01097 Dresden
Telefon geschäftlich: 0351 20536 0
Telefax: 0351 20536 79
Email geschäftlich: insodresden@whitecase.com
Website: inso.whitecase.com
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an den Schuldner.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 17.10.2024 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, dürfen nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für den Schuldner zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung des Schuldners oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO), die Frage der Unterhaltsgewährung an den Schuldner und seine Familie aus der Insolvenzmasse und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Donnerstag, 28.11.2024
10:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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