Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gemeinschaft Gliesmaroder Vereine e. V.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.V.
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig VR 3275
EUID
DEP1103.VR3275
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
272 IN 213/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
15.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gemeinschaft Gliesmaroder Vereine e. V. ist am 15.05.2026 mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist somit nicht stattgegeben worden. Gegen diese Entscheidung kann der Antragsteller innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Braunschweig einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 213/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Gemeinschaft Gliesmaroder Vereine e. V., c/o Isolde Saalmann, Am Hohen Felde 7, 38104 Braunschweig (AG Braunschweig, VR 3275), vertr. d.: 1. Isolde Saalmann, (Vorstand), 2. Lisa Charlotte Blume, (Vorstand), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenz…
272 IN 213/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Gemeinschaft Gliesmaroder Vereine e. V., c/o Isolde Saalmann, Am Hohen Felde 7, 38104 Braunschweig (AG Braunschweig, VR 3275), vertr. d.: 1. Isolde Saalmann, (Vorstand), 2. Lisa Charlotte Blume, (Vorstand), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 15.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und dem Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Braunschweig eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Braunschweig an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 15.05.2026
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