Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Solvis GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Grotrian-Steinweg-Straße 12, 38112 Braunschweig
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRA 9938
EUID
DEP1103.HRA9938
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
272 IN 342/15 c
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Peter Steuerwald
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung/Auslagen
12.05.2026
Schlusstermin
07.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solvis GmbH & Co. KG ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Peter Steuerwald hat die Schlussrechnung vorgelegt und die Festsetzung seiner Vergütung sowie Auslagen beantragt. Das Amtsgericht Braunschweig hat die Vergütung und Auslagen des Verwalters festgesetzt, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Der verfügbare Massebestand beträgt 2.540.883,62 €, während Insolvenzforderungen in Höhe von 12.883.714,12 € zu berücksichtigen sind. Die Berechnungsmasse für die Vergütung beläuft sich auf 4.465.750,20 EUR. Ein Schlusstermin im schriftlichen Verfahren ist für den 07.08.2026 angesetzt, um über die Abnahme der Schlussrechnung, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und ggf. nachträglich angemeldete Forderungen zu entscheiden. Einwendungen sind bis zu diesem Datum schriftlich zu erheben. Das Schlussverzeichnis, der Schlussbericht und der Vergütungsantrag liegen zur Einsichtnahme aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
$T1 2.540.883,62
GeschäftsNr.: 272 IN 342/15 c
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solvis GmbH & Co. KG, Grotrian-Steinweg-Straße 12, 38112 Braunschweig (AG Braunschweig, HRA 9938), vertr. d.: 1. Solvis Geschäftsführungs GmbH, Grotrian-Steinweg-Straße 12, 38112 Braunschweig, (persönlich haftende Gesellschaf…
$T1 2.540.883,62
GeschäftsNr.: 272 IN 342/15 c
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solvis GmbH & Co. KG, Grotrian-Steinweg-Straße 12, 38112 Braunschweig (AG Braunschweig, HRA 9938), vertr. d.: 1. Solvis Geschäftsführungs GmbH, Grotrian-Steinweg-Straße 12, 38112 Braunschweig, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Stefan Lindig, (Geschäftsführer), 1.2. Markus-Oliver Kube, (Geschäftsführer), Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Peter Steuerwald, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 2.540.883,62 €. Hiervon gehen ab das Honorar und die Auslagen des Insolvenzverwalters, sonstige Masseverbindlichkeiten sowie restliche Gerichts- und Verwertungskosten. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 12.883.714,12 €. Das Schlussverzeichnis, der Schlussbericht und der Vergütungsantrag sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig - 272 IN 342/15 c - zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Einwendungen sind binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung schriftlich zu erheben.
Amtsgericht Braunschweig, 18.05.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 342/15 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solvis GmbH & Co. KG, Grotrian-Steinweg-Straße 12, 38112 Braunschweig (AG Braunschweig, HRA 9938), vertr. d.: 1. Solvis Geschäftsführungs GmbH, Grotrian-Steinweg-Straße 12, 38112 Braunschweig, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Stefan…
272 IN 342/15 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solvis GmbH & Co. KG, Grotrian-Steinweg-Straße 12, 38112 Braunschweig (AG Braunschweig, HRA 9938), vertr. d.: 1. Solvis Geschäftsführungs GmbH, Grotrian-Steinweg-Straße 12, 38112 Braunschweig, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Stefan Lindig, (Geschäftsführer), 1.2. Markus-Oliver Kube, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Mit Stichtag zum 07.08.2026 findet Schlusstermin im schriftlichen Verfahren statt über
a) die Abnahme der Schlussrechnung
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) die Prüfung ggf. nachträglich angemeldeter Forderungen.
Einwendungen können schriftlich bis zum 07.08.2026 erhoben werden.
Der Schlussbericht, das Verteilungsverzeichnis und der Vergütungsantrag sind zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Amtsgericht Braunschweig, 09.06.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 342/15 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solvis GmbH & Co. KG, Grotrian-Steinweg-Straße 12, 38112 Braunschweig (AG Braunschweig, HRA 9938), vertr. d.: 1. Solvis Geschäftsführungs GmbH, Grotrian-Steinweg-Straße 12, 38112 Braunschweig, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Stefan…
272 IN 342/15 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solvis GmbH & Co. KG, Grotrian-Steinweg-Straße 12, 38112 Braunschweig (AG Braunschweig, HRA 9938), vertr. d.: 1. Solvis Geschäftsführungs GmbH, Grotrian-Steinweg-Straße 12, 38112 Braunschweig, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Stefan Lindig, (Geschäftsführer), 1.2. Markus-Oliver Kube, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peter Steuerwald festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 345 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 08.05.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 4.465.750,20 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 2.022,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 674 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,00 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 12.06.2026
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