Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Genossenschaftsbrauerei Rötz e.G.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.G.
Bundesland
Bayern
Adresse
Hussenstr. 17, 92444 Rötz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Regensburg GnR 619
EUID
DED3410V.GnR619
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
2 IN 582/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Lehner
Adresse
Ditthornstraße 5, 93055 Regensburg
Telefon
+49(941)6408200
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
13.10.2025
Masseunzulänglichkeit angezeigt
27.01.2026
Berichtstermin
19.02.2026 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Genossenschaftsbrauerei Rötz e.G. ist am 13.10.2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Lehner bestellt worden. Zur Sicherung des Schuldnervermögens sind Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Am 27.01.2026 hat der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO angezeigt. Für den Berichtstermin am 19.02.2026, 10:00 Uhr, bittet der Insolvenzverwalter um die Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Unternehmenskaufvertrag vom 22.01.2026 mit Herrn Anton Eberl sowie zur Übertragung des Geschäftsbetriebs an den Erwerber. Zudem beabsichtigt das Insolvenzgericht, über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters zu entscheiden; die Gläubiger haben hierzu innerhalb von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Gelegenheit zur Stellungnahme.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 582/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Genossenschaftsbrauerei Rötz e.G., Hussenstraße 17, 92444 Rötz, vertreten durch die Vorstände Gmach Tino, Riederer Markus und Sturm Johann
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: GnR 619
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:…
2 IN 582/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Genossenschaftsbrauerei Rötz e.G., Hussenstraße 17, 92444 Rötz, vertreten durch die Vorstände Gmach Tino, Riederer Markus und Sturm Johann
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: GnR 619
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Lankes Rosemarie, Gartenstraße 4, 93495 Weiding
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Das Insolvenzgericht beabsichtigt, über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters zu entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten die Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 09.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 582/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Genossenschaftsbrauerei Rötz e.G., Hussenstraße 17, 92444 Rötz, vertreten durch die Vorstände Gmach Tino, Riederer Markus und Sturm Johann
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: GnR 619
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:…
2 IN 582/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Genossenschaftsbrauerei Rötz e.G., Hussenstraße 17, 92444 Rötz, vertreten durch die Vorstände Gmach Tino, Riederer Markus und Sturm Johann
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: GnR 619
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Lankes Rosemarie, Gartenstraße 4, 93495 Weiding
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Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Donnerstag, 19.02.2026, 10:00 Uhr, 1. Stock, Augustenstr. 5, Regensburg, um Zustimmung zu folgenden Punkten:
|Die Gläubigerversammlung stimmt dem Unternehmenskaufvertrag vom 22.01.2026 zwischen dem Insolvenzverwalter und Herrn Anton Eberl zu. Sie genehmigt die Übertragung des Geschäftsbetriebs an den Erwerber.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 02.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 582/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Genossenschaftsbrauerei Rötz e.G., Hussenstraße 17, 92444 Rötz, vertreten durch die Vorstände Gmach Tino, Riederer Markus und Sturm Johann
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: GnR 619
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:…
2 IN 582/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Genossenschaftsbrauerei Rötz e.G., Hussenstraße 17, 92444 Rötz, vertreten durch die Vorstände Gmach Tino, Riederer Markus und Sturm Johann
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: GnR 619
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Lankes Rosemarie, Gartenstraße 4, 93495 Weiding
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hat der Insolvenzverwalter am 27.01.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 27.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 582/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Genossenschaftsbrauerei Rötz e.G., Hussenstraße 17, 92444 Rötz, vertreten durch die Vorstände Gmach Tino, Riederer Markus und Sturm Johann
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: GnR 619
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwä…
2 IN 582/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Genossenschaftsbrauerei Rötz e.G., Hussenstraße 17, 92444 Rötz, vertreten durch die Vorstände Gmach Tino, Riederer Markus und Sturm Johann
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: GnR 619
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Lankes Rosemarie, Gartenstraße 4, 93495 Weiding
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 13.10.2025 vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Lehner, Ditthornstraße 5, 93055 Regensburg, Telefon: +49(941)6408200, Telefax: +49(941)64082010, Email: info@wl-inso.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 13.10.2025
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