Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Genthiner Maschinen- und Vorrichtungsbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Am Werder 3, 39307 Genthin
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 655
EUID
DEW1215.HRB655
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung
Aktenzeichen
7 IN 12/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther
Adresse
Klausenerstraße 23, 39112 Magdeburg
Telefon
0391-5556840
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
12.02.2024 , 10:10 Uhr
Eröffnung
27.03.2024 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.05.2024
Berichtstermin
11.06.2024 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
11.06.2024 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb einer Maschinenfabrik.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Genthiner Maschinen- und Vorrichtungsbau GmbH ist am 27.03.2024 eröffnet worden. Zuvor war am 12.02.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung ist Herr Flöther auch als endgültiger Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 14.05.2024 anzumelden. Am 02.04.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der Verbindlichkeiten nicht ausreicht (§ 208 InsO). Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 11.06.2024 angesetzt. Die Tagesordnung wurde ergänzt, um Gläubigerstimmen zur Fortführung des Geschäftsbetriebs, zur Veräußerung von Anlage- und Umlaufvermögen sowie zum Verkauf von Grundstücken einzuholen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 12/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Genthiner Maschinen- und Vorrichtungsbau GmbH, Am Werder 3, 39307 Genthin (AG Stendal, HRB 655), vertr. d.: Florian Granitzki, Am Werder 2, 39307 Genthin, (Geschäftsführer), ist am 12.02.2024 um 10:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antr…
7 IN 12/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Genthiner Maschinen- und Vorrichtungsbau GmbH, Am Werder 3, 39307 Genthin (AG Stendal, HRB 655), vertr. d.: Florian Granitzki, Am Werder 2, 39307 Genthin, (Geschäftsführer), ist am 12.02.2024 um 10:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Klausenerstraße 23, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391-5556840, Fax: 0391-5556849, E-Mail: magdeburg@floether-wissing.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann ab dem 1. Januar 2018 auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die Beschwerde von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO (in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung) beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Amtsgericht Stendal, 12.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 12/24: Über das Vermögen der Genthiner Maschinen- und Vorrichtungsbau GmbH, Am Werder 3, 39307 Genthin (AG Stendal, HRB 655), vertr. d.: Florian Granitzki, Am Werder 2, 39307 Genthin, (Geschäftsführer), ist am 27.03.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof…
7 IN 12/24: Über das Vermögen der Genthiner Maschinen- und Vorrichtungsbau GmbH, Am Werder 3, 39307 Genthin (AG Stendal, HRB 655), vertr. d.: Florian Granitzki, Am Werder 2, 39307 Genthin, (Geschäftsführer), ist am 27.03.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Klausenerstraße 23, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391-5556840, Fax: 0391-5556849, E-Mail: magdeburg@floether-wissing.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 14.05.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 11.06.2024, 11:00 Uhr, Saal 112, Justizzentrum "Albrecht der Bär", Scharnhorststraße 40, 39576 Stendal eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann ab dem 1. Januar 2018 auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die Beschwerde von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO (in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung) beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Amtsgericht Stendal, 27.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 12/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Genthiner Maschinen- und Vorrichtungsbau GmbH, Am Werder 3, 39307 Genthin (AG Stendal, HRB 655), vertr. d.: Florian Granitzki, Am Werder 2, 39307 Genthin, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 02.04.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenz…
7 IN 12/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Genthiner Maschinen- und Vorrichtungsbau GmbH, Am Werder 3, 39307 Genthin (AG Stendal, HRB 655), vertr. d.: Florian Granitzki, Am Werder 2, 39307 Genthin, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 02.04.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Stendal, 03.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 12/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Genthiner Maschinen- und Vorrichtungsbau GmbH, Am Werder 3, 39307 Genthin (AG Stendal, HRB 655), vertr. d.: Florian Granitzki, Am Werder 2, 39307 Genthin, (Geschäftsführer), wird die Tagesordnung zum Berichts- und Prüfungstermin vom 11.06.2024 dahingehend ergä…
7 IN 12/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Genthiner Maschinen- und Vorrichtungsbau GmbH, Am Werder 3, 39307 Genthin (AG Stendal, HRB 655), vertr. d.: Florian Granitzki, Am Werder 2, 39307 Genthin, (Geschäftsführer), wird die Tagesordnung zum Berichts- und Prüfungstermin vom 11.06.2024 dahingehend ergänzt, dass die Zustimmung der Gläubigerversammlung gem. § 160 InsO zu folgenden Punkten erfolgen soll:
1. Der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin wird im Rahmen einer Ausproduktion bis auf weiteres fortgeführt. Eine Stilllegung des Unternehmens steht im Ermessen des Insolvenzverwalters und hat insbesondere zu erfolgen, wenn nachhaltig Verluste erwirtschaftet werden bzw. eine übertragende Sanierung des Unternehmens (Veräußerung des Anlage- und Umlaufvermögens in seiner Gesamtheit) erfolgt.
2. Der freihändigen Veräußerung des beweglichen Anlage- und Umlaufvermögens der Schuldnerin, ggfs. auch an der Schuldnerin nahestehenden Personen, wird zugestimmt.
3. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, die im Eigentum der Schuldnerin stehenden Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Genthin, Blatt 3620 und 3622, in Abstimmung mit den dinglich gesicherten Gläubigern, ggfs. auch an der Schuldnerin nahestehenden Personen, freihändig zu veräußern.
4. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, gegebenenfalls Rechtsstreite mit erheblichem Streitwert zu führen sowie zur Beilegung streitiger Verfahren Vergleiche abzuschließen.
Amtsgericht Stendal, 05.06.2024
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