Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Genussfreunde GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 226224
EUID
DED2601V.HRB226224
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
11275/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ivo-Meinert Willrodt
Adresse
Barthstraße 16, 80339 München
Telefon
+49(89)8589633
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
14.10.2024 , 10:00 Uhr
Fristende Einwendungen
22.09.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Genussfreunde GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Ivo-Meinert Willrodt hat einen Vergleich mit dem Geschäftsführer Daniel Zull geschlossen. Dieser Vergleich sieht vor, dass der Geschäftsführer einen Betrag von 25.000,00 € in 50 monatlichen Raten zu je 500,00 € an die Insolvenzmasse leistet. Hiermit werden sowohl die Geschäftsführerhaftungsansprüche gemäß § 15b Abs. 4 InsO in Höhe von mindestens 17.500,00 € sowie die offene Einlage des Stammkapitals in Höhe von 12.500,00 € abgegolten. Aufgrund des Antrags des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung das schriftliche Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 22.09.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Die Zustimmung gemäß § 160 InsO gilt als erteilt, wenn keine wirksamen Einwendungen erhoben werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Genussfreunde GmbH ist eröffnet. Am 14.10.2024 hat das Amtsgericht München zur Sicherung des Schuldnervermögens vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Ivo-Meinert Willrodt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Im weiteren Verfahrensverlauf wird ein…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Genussfreunde GmbH ist eröffnet. Am 14.10.2024 hat das Amtsgericht München zur Sicherung des Schuldnervermögens vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Ivo-Meinert Willrodt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Im weiteren Verfahrensverlauf wird ein Vergleich zwischen dem Insolvenzverwalter und der Geschäftsführerin der Schuldnerin beantragt, wonach dieser einen Betrag von 25.000,00 € in monatlichen Raten an die Insolvenzmasse leistet. Hierdurch sollen Haftungsansprüche und offene Einlagen abgegolten werden. Das schriftliche Verfahren zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über diesen Vergleich läuft bis einschließlich 22.09.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 11275/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Genussfreunde GmbH, Flurstraße 6, 85229 Markt Indersdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Zull Daniel
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 226224
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird z…
1542 IN 11275/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Genussfreunde GmbH, Flurstraße 6, 85229 Markt Indersdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Zull Daniel
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 226224
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Tagesordnungspunkt der Gläubigerversammlung ist
Die beantragte Zustimmung zu dem zwischen dem Insolvenzverwalter Ivo-Meinert Willrodt und dem Geschäftsführer der Schuldnerin, Daniel Zull, geschlossenen Vergleich, wonach der Geschäftsführer einen Betrag von 25.000,00 € in 50 monatlichen Raten zu je 500,00 € an die Insolvenzmasse leistet. Hiermit werden sowohl die Geschäftsführerhaftungsansprüche gemäß § 15b Abs. 4 InsO in Höhe von mindestens 17.500,00 € sowie die offene Einlage des Stammkapitals der in Höhe von 12.500,00 € abgegolten.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 22.09.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 01.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 11275/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Genussfreunde GmbH, Flurstraße 6, 85229 Markt Indersdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Zull Daniel
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 226224
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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…
1542 IN 11275/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Genussfreunde GmbH, Flurstraße 6, 85229 Markt Indersdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Zull Daniel
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 226224
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 14.10.2024 um 10:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Ivo-Meinert Willrodt, Barthstraße 16, 80339 München, Telefon: +49(89)8589633, Telefax: +49(89)858963445.
|wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
|der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen der Insolvenzschuldnerin auf ein von ihm zu errichtendes Treuhandkonto einzuziehen. Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, dieser stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 14.10.2024
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