Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Geo Ingenieur- und Consulting GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Papiermühlenweg 10, 34369 Hofgeismar
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRB 17478
EUID
DEM1607.HRB17478
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
74 IN 214/25 GOE
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Fristende für Stellungnahme zum Vergütungsantrag
Abweisung des Eröffnungsantrags mangels Masse
29.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Erstellung von bodengeologischen und geotechnischen Gutachten sowie die geologische, bautechnische Beratung und die Umweltberatung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Geo Ingenieur- und Consulting GmbH, Göttingen, ist am 29.04.2026 mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden. Gegen diese Entscheidung steht dem Antragsteller die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zu. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Geo Ingenieur- und Consulting GmbH ist am 29.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, da die Kosten der Verfahrenskostenversicherung nicht aufzubringen sind. Das Amtsgericht Göttingen hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen. Geg…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Geo Ingenieur- und Consulting GmbH ist am 29.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, da die Kosten der Verfahrenskostenversicherung nicht aufzubringen sind. Das Amtsgericht Göttingen hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen. Gegen diese Entscheidung steht dem Antragsteller die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zu. In einem weiteren Beschluss vom 06.07.2026 wird der Antragstellerin und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters gegeben, wobei eine Frist von zwei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung gilt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Geo Ingenieur- und Consulting GmbH in Göttingen ist Gegenstand mehrerer Bekanntmachungen des Amtsgerichts Göttingen. Zunächst wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 29.04.2026 mangels Masse abgewiesen (§ 26 Abs. 1 InsO). Später, mit Beschluss vom 06.07.202…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Geo Ingenieur- und Consulting GmbH in Göttingen ist Gegenstand mehrerer Bekanntmachungen des Amtsgerichts Göttingen. Zunächst wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 29.04.2026 mangels Masse abgewiesen (§ 26 Abs. 1 InsO). Später, mit Beschluss vom 06.07.2026, wird im Rahmen des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin verfügt, dass der Antragstellerin und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters gegeben wird. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung. Zudem ist die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 214/25 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Geo Ingenieur- und Consulting GmbH, Bühlstraße 24, 37073 Göttingen (AG Kassel, HRB 17478), vertr. d.: Wilfried Nessel, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 29.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs.…
74 IN 214/25 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Geo Ingenieur- und Consulting GmbH, Bühlstraße 24, 37073 Göttingen (AG Kassel, HRB 17478), vertr. d.: Wilfried Nessel, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 29.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Göttingen eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 29.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 214/25 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Geo Ingenieur- und Consulting GmbH, Bühlstraße 24, 37073 Göttingen (AG Kassel, HRB 17478), vertr. d.: Wilfried Nessel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Antragstellerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts ü…
74 IN 214/25 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Geo Ingenieur- und Consulting GmbH, Bühlstraße 24, 37073 Göttingen (AG Kassel, HRB 17478), vertr. d.: Wilfried Nessel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Antragstellerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Göttingen, 06.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 214/25 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Geo Ingenieur- und Consulting GmbH, Bühlstraße 24, 37073 Göttingen (AG Kassel, HRB 17478), vertr. d.: Wilfried Nessel, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen ist die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Gemäß §…
74 IN 214/25 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Geo Ingenieur- und Consulting GmbH, Bühlstraße 24, 37073 Göttingen (AG Kassel, HRB 17478), vertr. d.: Wilfried Nessel, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen ist die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Göttingen eingesehen werden.
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