Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Georg Maschinentechnik GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Rheinstr. 18, 57638 Neitersen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRA 12336
EUID
DET2214V.HRA12336
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Betzdorf
Aktenzeichen
11 IN 21/22
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Klaus Ortmüller
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung
03.04.2024
Widerspruchsfrist Ende
18.06.2024 , 24:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Georg Maschinentechnik GmbH & Co. KG ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Klaus Ortmüller, hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Das Amtsgericht Betzdorf hat diese Festsetzung mit Beschluss vom 03.04.2024 vorgenommen. Die Berechnungsmasse beträgt 3.607.789,97 EUR. Es wurde eine Bruchteilsvergütung in Höhe von 25 % der Regelvergütung sowie ein Zuschlag von 135 % der Regelvergütung aufgrund von Betriebsfortführung, Insolvenzgeldvorfinanzierung und Sanierungstätigkeit festgesetzt. Die Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. In einer weiteren Bekanntmachung vom 06.05.2024 hat das Gericht zur Prüfung der nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet. Die Frist zur Erhebung von Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung endet am 18.06.2024, 24:00 Uhr.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 21/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Georg Maschinentechnik GmbH & Co. KG, Rheinstraße 18, 57638 Neitersen (AG Montabaur, HRA 12336), vertr. d.: 1. Georg Maschinentechnik Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, Rheinstraße 18, 57638 Neitersen, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. S…
11 IN 21/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Georg Maschinentechnik GmbH & Co. KG, Rheinstraße 18, 57638 Neitersen (AG Montabaur, HRA 12336), vertr. d.: 1. Georg Maschinentechnik Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, Rheinstraße 18, 57638 Neitersen, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Stefan Müller, 57614 Borod, (Geschäftsführer), 1.2. Petra Greb, 57520 Grünebach, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Klaus Ortmüller festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Betzdorf eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 14.12.2023 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 3.607.789,97 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR. Weiterhin macht der vorläufige Insolvenzverwalter einen Zuschlag in Höhe von 135 % der Regelvergütung, somit € geltend. Dies begründet dieser mit nachfolgenden Faktoren wie die Betriebsfortführung (75%), Insolvenzgeldvorfinanzierung (10%), Sanierungstätigkeit (25%) nebst arbeitsrechtlichen Sonderaufgaben (25%). Die Erhöhungsfaktoren wurden umfänglich und nachvollziehbar dargestellt und sind sachlich begründet und konnten so vollumfänglich berücksichtigt werden.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Betzdorf, 03.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 11 IN 21/22
In dem Insolvenzverfahren Georg Maschinentechnik GmbH & Co. KG, Rheinstraße 18, 57638 Neitersen (AG Montabaur, HRA 12336), vertr. d.: 1. Georg Maschinentechnik Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, Rheinstraße 18, 57638 Neitersen, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Stefan Mül…
Geschäfts-Nr. 11 IN 21/22
In dem Insolvenzverfahren Georg Maschinentechnik GmbH & Co. KG, Rheinstraße 18, 57638 Neitersen (AG Montabaur, HRA 12336), vertr. d.: 1. Georg Maschinentechnik Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, Rheinstraße 18, 57638 Neitersen, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Stefan Müller, 57614 Borod, (Geschäftsführer), 1.2. Petra Greb, 57520 Grünebach, (Geschäftsführer), wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 18.06.2024, 24:00 Uhr gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Betzdorf, 06.05.2024
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