Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 44012
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Georg Pforr - gefo - Verwaltungs-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hoffeldstraße 104, 40235 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 44012
EUID
DER1101.HRB44012
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 187/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos
Rolle
Sonderinsolvenzverwalter
Adresse
Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
15.09.2025 , 11:55 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, die Herstellung und der Handel von Dichtemeßgeräten für flüssige Medien aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Georg Pforr - gefo - Verwaltungs-GmbH ist am 15.09.2025 um 11:55 Uhr die Anordnung vorläufiger Maßnahmen erfolgt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Till Forster bestellt. Die Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufiger Insolvenzverwalters wirksam; zudem besteht ein Zahlungsverbot für die Drittschuldner der Schuldnerin. Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist am 27.01.2026 die Bestellung von Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos zum Sonderinsolvenzverwalter erfolgt, dessen Aufgabenbereich die Prüfung der Forderung 0/2 umfasst.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 187/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 44012 eingetragenen Georg Pforr - gefo - Verwaltungs-GmbH, Hoffeldstraße 104, 40235 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lothar Reichel…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 187/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 44012 eingetragenen Georg Pforr - gefo - Verwaltungs-GmbH, Hoffeldstraße 104, 40235 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lothar Reichelt, Quirinstraße 14 , 40545 Düsseldorf
wird Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst Prüfung der Forderung 0/2. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
Gründe:
Die gerichtliche Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters ist zulässig, wenn und soweit der allgemein bestellte Insolvenzverwalter aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen seine Aufgaben nicht wahrnehmen kann (vgl. Bericht des Rechtsausschusses, Bundestags-Drucksache 12/7302, zu § 77 RegE-InsO, zitiert nach Kübler/Prütting, Das neue Insolvenzrecht, 1994, Bd. I, S. 596).
Ein solcher Fall liegt hier vor.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden. Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts unter den Voraussetzungen des § 130a ZPO möglich. Auf die Nutzungspflicht nach § 130d ZPO wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
500 IN 187/25
Amtsgericht Düsseldorf, 27.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 187/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 44012 eingetragenen Georg Pforr - gefo - Verwaltungs-GmbH, Hoffeldstraße 104, 40235 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Loth…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 187/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 44012 eingetragenen Georg Pforr - gefo - Verwaltungs-GmbH, Hoffeldstraße 104, 40235 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lothar Reichelt,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Heidemann Küthe PartGmbB, Cecilienallee 11, 40474 Düsseldorf,
ist am 15.09.2025, um 11:55 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Till Forster, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
500 IN 187/25
Amtsgericht Düsseldorf, 15.09.2025
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