Laufendes Insolvenzverfahren Schleswig-Holstein HRA 11983

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

GEOTHERM Nord UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Lübeck HRA 11983
EUID
DEX1721R.HRA11983

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
53a IN 75/16
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Marcus Janca
Adresse
Hafenstraße 1a, 23568 Lübeck

Termine & Fristen

Antrag auf Festsetzung der Vergütung
26.09.2025

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GEOTHERM Nord UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Der Schuldner wird vertreten durch den Geschäftsführer Nicolai Michelis. Das Registergericht ist das Amtsgericht Lübeck, eingetragen im Handelsregister unter HRB 11983 HL. Im Rahmen des laufenden Verfahrens hat der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Marcus Janca, einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und der zu erstattenden Auslagen gestellt. Dieser Antrag wurde am 26.09.2025 eingereicht. Das Gericht hat die Vergütung und die Auslagen einschließlich der jeweils anfallenden Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festgesetzt. Die Berechnung der Regelvergütung erfolgte gemäß § 2 Abs. 1 InsVV unter Berücksichtigung eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswerts in Höhe von 14.042,83 EUR. Die Auslagenpauschale wurde gem. § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt, wobei die maximale Monatspauschale von 250,00 EUR und die Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV beachtet wurden. Zudem wurden die tatsächlichen Zustellungskosten des Insolvenzverwalters festgesetzt. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Endbetrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden, sofern der Wert des Beschwerdegegenstandes die Grenze von 200,00 Euro übersteigt bzw. nicht übersteigt. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

53a IN 75/16 Insolvenzverfahren über das Vermögen der GEOTHERM Nord UG (haftungsbeschränkt), Im Winkel 3a, 23556 Lübeck, vertreten durch den Geschäftsführer Nicolai Michelis, Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 11983 HL, - Schuldnerin - Beschluss Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Inso…

Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren

Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.