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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Duisburg hat am 14.08.2026 um 12:55 Uhr die Anordnung vorläufiger Maßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der GEPA Projektgesellschaft mbH angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 35252 eingetragen und hat ihren Sitz in Duisburg. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Mark Steh bestellt. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
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