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Insolvenzprofil
Gerald Evans UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Marktstraße 23, 31188 Holle
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 207013
EUID
DEP2408.HRB207013
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 33/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Nachlasspfleger Reinhold Horn
Adresse
Langenstücken 34, 22393 Hamburg
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
01.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Beteiligungen an Immobilien, Projektentwicklungen und Bauträgern
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gerald Evans UG (haftungsbeschränkt) ist im Antragsverfahren am 01.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Der Antrag wurde von Reinhold Horn als Nachlasspfleger gestellt. Die Gerald Evans UG war zuletzt in der HRB 207013 beim Amtsgericht Hildesheim eingetragen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 33/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gerald Evans UG (haftungsbeschränkt), geb. am 30.09.1975, verstorben am 11.05.2024, zuletzt wohnhaft: Markstraße 23, 31188 Holle (AG Hildesheim, HRB 207013), vertr. d.: Reinhold Horn, Langenstücken 34, 22393 Hamburg, (Nachlasspfleger), ist der Antrag …
50 IN 33/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gerald Evans UG (haftungsbeschränkt), geb. am 30.09.1975, verstorben am 11.05.2024, zuletzt wohnhaft: Markstraße 23, 31188 Holle (AG Hildesheim, HRB 207013), vertr. d.: Reinhold Horn, Langenstücken 34, 22393 Hamburg, (Nachlasspfleger), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Erblasserin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hildesheim eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 01.07.2026
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