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Insolvenzprofil
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GERBAU GmbH & Co. KG ist am 21.05.2024 um 17:55 Uhr die vorläufige Verwaltung gegen die Antragstellerin angeordnet worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Hanz. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung des vorläufige Insolvenzverwalters wirksam; zudem ist den Schuldnern des Schuldners die Zahlung an den Schuldner untersagt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie ein Insolvenzsonderkonto zu führen. Am 10.02.2025 hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der fälligen und künftig fällig werdenden Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
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