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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 01.02.2024 um 15:20 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der GERCH Ingolstadt INquartier 1 UG (haftungsbeschränkt) vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jens M. Schmidt bestellt worden. Die Schuldnerin ist gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über Vermögensgegenstände verfügen. Den Drittschuldnern ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
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