Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 43062
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Insolvenzprofil
MAVEG Industrieausrüstungen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Bahnstraße 72, 40878 Ratingen
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 43062
EUID
DER1101.HRB43062
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 202/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Eröffnung
01.02.2024 , 08:20 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.03.2024
Berichtstermin
21.03.2024 , 11:30 Uhr
Prüfungstermin
21.03.2024 , 11:30 Uhr
Einstellung
23.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit Maschinen aller Art sowie ganzen Industrie- Ausrüstungen und die Übernahme von Handelsvertretungen sowie die Vermittlung für solche Geschäfte insbesondere mit Staatshandelsländern. Die Gesellschaft ist auch zu allen anderen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die mit dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen oder ihn zu fördern geeignet sind, insbesondere auch die Gründung von und die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Errichtung von Zweigniederlassungen im In-und Ausland
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAVEG Industrieausrüstungen GmbH ist am 01.02.2024 um 08:20 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Peter Minuth ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 05.03.2024. Der Berichtstermin und der Prüfungstermin sind am 21.03.2024 um 11:30 Uhr im Amtsgericht Düsseldorf angesetzt. In diesem Termin wird unter anderem über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung des Gläubigerausschusses und den Fortgang des Verfahren beschlossen. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 11.03.2024 zur Einsicht niedergelegt. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Peter Minuth durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf am 28.03.2024 festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAVEG Industrieausrüstungen GmbH ist am 01.02.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung durch das Amtsgericht Düsseldorf eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Peter Minuth ernannt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger waren bis zum 05.03.202…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAVEG Industrieausrüstungen GmbH ist am 01.02.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung durch das Amtsgericht Düsseldorf eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Peter Minuth ernannt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger waren bis zum 05.03.2024 anzumelden. Der Berichtstermin und Prüfungstermin für die Gläubiger fand am 21.03.2024 statt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde vom vorläufigen Insolvenzverwalter eine Vergütungsfestsetzung beantragt, welche durch das Gericht festgestellt wurde. Am 23.06.2026 hat der Insolvenzverwalter die Anzeige eingereicht, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, was zur Einstellung des Verfahrens führt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 202/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 43062 eingetragenen MAVEG Industrieausrüstungen GmbH, Bahnstraße 72, 40878 Ratingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Aleksander Toren,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit un…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 202/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 43062 eingetragenen MAVEG Industrieausrüstungen GmbH, Bahnstraße 72, 40878 Ratingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Aleksander Toren,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.02.2024, um 08:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Peter Minuth, Breite Straße 29-31, 40213 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 21.03.2024, 11:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 11.03.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
504 IN 202/23
Düsseldorf, 01.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 202/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 43062 eingetragenen MAVEG Industrieausrüstungen GmbH, Bahnstraße 72, 40878 Ratingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Aleksander Toren,
wird da…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 202/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 43062 eingetragenen MAVEG Industrieausrüstungen GmbH, Bahnstraße 72, 40878 Ratingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Aleksander Toren,
wird das Entgelt des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Peter Minuth, Breite Straße 29-31, 40213 Düsseldorf wie folgt festgesetzt:
zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer von EUR
Endbetrag
Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener/pauschaler Auslagen (§§ 21, 63 InsO).
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 21.02.2024 verwiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise § 9 Abs.1, S.1, 2.Hbs. InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 eingesehen werden.
504 IN 202/23
Amtsgericht Düsseldorf, 28.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 202/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 43062 eingetragenen MAVEG Industrieausrüstungen GmbH, Bahnstraße 72, 40878 Ratingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Aleksander Toren,
ist am …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 202/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 43062 eingetragenen MAVEG Industrieausrüstungen GmbH, Bahnstraße 72, 40878 Ratingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Aleksander Toren,
ist am 23.06.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
504 IN 202/23
Amtsgericht Düsseldorf, 30.06.2026
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