Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
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Das Erwerben, das Halten und Verwalten von Grundbesitz.
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 25.01.2024 um 11:28 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der GERCHGROUP Frankfurt Investment GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 81409 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird sie durch die Geschäftsführer Herrn Christoph Hüttemann und Herrn Mathias Düsterdick. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jens M. Schmidt bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
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