Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gerhard Knäbe Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Müllerwegstannen 5, 35260 Stadtallendorf
Handelsregister
Amtsgericht Marburg HRB 7819
EUID
DEM1809.HRB7819
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Marburg
Aktenzeichen
HRB 7819
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Einstellung
10.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin der Knäbe Pool & Wellness GmbH & Co. KG.
Zusammenfassung des Verfahrens
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gerhard Knäbe Verwaltungs GmbH, Müllerweg 5, 35260 Stadtallendorf, ist am 10.11.2025 mangels Masse abgewiesen worden (§ 26 Abs. 1 InsO).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
22 IN 133/25 (28): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gerhard Knäbe Verwaltungs GmbH, Müllerwegstannen 5, 35260 Stadtallendorf (AG Marburg , HRB 7819), vertr. d.: Gerhard Knäbe, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 10.11.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 2…
22 IN 133/25 (28): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gerhard Knäbe Verwaltungs GmbH, Müllerwegstannen 5, 35260 Stadtallendorf (AG Marburg , HRB 7819), vertr. d.: Gerhard Knäbe, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 10.11.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Marburg eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Marburg an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg, 10.11.2025
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