Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gerhardt + Worbs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Stephanstraße 44, 06712 Zeitz
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 205156
EUID
DEW1215.HRB205156
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 82/21
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Folker Hochmuth
Termine & Fristen
Prüfungstermin
16.05.2025
Prüfungstermin
29.07.2025
Schlusstermin
29.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb eines Autohauses, insbesondere der Handel mit Kraftfahrzeugen und Zubehör sowie der Betrieb einer Kfz- Reparaturwerkstätte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gerhardt + Worbs GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird vertreten durch die Geschäftsführer Tom Gerhardt und Hartmut Worbs. Das Amtsgericht Halle (Saale) hat im Verlauf des Verfahrens mehrere besondere Prüfungstermine für nachträglich angemeldete Forderungen angeordnet, wobei die Stichtage auf den 16.05.2025, den 29.07.2025 und den 29.09.2025 festgelegt wurden. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Folker Hochmuth hat die Schlussverteilung beantragt und durchgeführt. Für die Schlussverteilung war ein Betrag von 31.362,40 € verfügbar, während Insolvenzforderungen in Höhe von 60.156,87 € zu berücksichtigen waren. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist durch Beschluss vom 02.10.2025 erteilt worden. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind ebenfalls mit diesem Beschluss festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 82/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gerhardt + Worbs GmbH, Stephanstraße 44, 06712 Zeitz (AG Stendal, HRB 205156), vertr. d.: 1. Tom Gerhardt, (Geschäftsführer), 2. Hartmut Worbs, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im…
59 IN 82/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gerhardt + Worbs GmbH, Stephanstraße 44, 06712 Zeitz (AG Stendal, HRB 205156), vertr. d.: 1. Tom Gerhardt, (Geschäftsführer), 2. Hartmut Worbs, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 29.07.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 28.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 82/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Gerhardt + Worbs GmbH, Stephanstraße 44, 06712 Zeitz (AG Stendal, HRB 205156), vertr. d.: 1. Tom Gerhardt, (Geschäftsführer), 2. Hartmut Worbs, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäft…
59 IN 82/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Gerhardt + Worbs GmbH, Stephanstraße 44, 06712 Zeitz (AG Stendal, HRB 205156), vertr. d.: 1. Tom Gerhardt, (Geschäftsführer), 2. Hartmut Worbs, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger von bestrittenen Forderungen sowie Ausfallforderung werden darauf hingewiesen, dass innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung, erhobene Feststellungsklagen bzw. der Ausfall gem. § 189,190 InsO nachzuweisen sind, um an einer eventuellen Verteilung teilnehmen zu können.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Folker Hochmuth, hat dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt:
Für die Schlussverteilung verfügbar ist ein Betrag in Höhe von 31.362,40 €, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten (§§ 54, 55 InsO).
Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 60.156,87 € (§188 InsO).
Amtsgericht Halle (Saale), 11.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 82/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gerhardt + Worbs GmbH, Stephanstraße 44, 06712 Zeitz (AG Stendal, HRB 205156), vertr. d.: 1. Tom Gerhardt, (Geschäftsführer), 2. Hartmut Worbs, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der…
59 IN 82/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gerhardt + Worbs GmbH, Stephanstraße 44, 06712 Zeitz (AG Stendal, HRB 205156), vertr. d.: 1. Tom Gerhardt, (Geschäftsführer), 2. Hartmut Worbs, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 29.09.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung mit Belegen sowie das Schlussverzeichnis sind beim Insolvenzgericht zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Bis zu o. g. Termin sind weitere Forderungsanmeldungen möglich und sind schriftliche Widersprüche, mit denen ein Beteiligter eine der zu prüfenden Forderungen bestreitet einzureichen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden dieser Forderungsanmeldungen werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 11.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 82/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gerhardt + Worbs GmbH, Stephanstraße 44, 06712 Zeitz (AG Stendal, HRB 205156), vertr. d.: 1. Tom Gerhardt, (Geschäftsführer), 2. Hartmut Worbs, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Ins…
59 IN 82/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gerhardt + Worbs GmbH, Stephanstraße 44, 06712 Zeitz (AG Stendal, HRB 205156), vertr. d.: 1. Tom Gerhardt, (Geschäftsführer), 2. Hartmut Worbs, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 17.02.2025 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 11.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 59 IN 82/21. In dem Insolvenzverfahren Gerhardt + Worbs GmbH, Stephanstraße 44, 06712 Zeitz (AG Stendal, HRB 205156), vertr. d.: 1. Tom Gerhardt, (Geschäftsführer), 2. Hartmut Worbs, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 02.10.202…
Geschäfts-Nr.: 59 IN 82/21. In dem Insolvenzverfahren Gerhardt + Worbs GmbH, Stephanstraße 44, 06712 Zeitz (AG Stendal, HRB 205156), vertr. d.: 1. Tom Gerhardt, (Geschäftsführer), 2. Hartmut Worbs, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 02.10.2025 festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S.2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekanntgemacht:
€ Nettovergütung
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Gesamtbetrag
G r ü n d e:
Die Festsetzung erfolgte antragsgemäß unter Bezugnahme auf die vom Insolvenzverwalter vorgetragene und anhand der Akte nachvollziehbare Begründung des Antrages vom 17.02.2025. Die Festsetzung erfolgte ausgehend von einer Berechnungsmasse von nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe der Regelvergütung ohne Zuschläge.
Die Festsetzung der Auslagen erfolgte nach § 8 Abs. 3 InsVV nebst den geltend gemachten Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV. Eine Stellungnahme der Verfahrensbeteiligten ist nach Wahrung des rechtlichen Gehörs nicht eingegangen.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 02.10.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 82/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gerhardt + Worbs GmbH, Stephanstraße 44, 06712 Zeitz (AG Stendal, HRB 205156), vertr. d.: 1. Tom Gerhardt, (Geschäftsführer), 2. Hartmut Worbs, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im…
59 IN 82/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gerhardt + Worbs GmbH, Stephanstraße 44, 06712 Zeitz (AG Stendal, HRB 205156), vertr. d.: 1. Tom Gerhardt, (Geschäftsführer), 2. Hartmut Worbs, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.05.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 17.03.2025
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