Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BOHAI TRIMET Automotive Holding GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Aluminiumallee 1, 06493 Harzgerode
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 23166
EUID
DEW1215.HRB23166
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IE 1/25
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
17.04.2025 , 16:00 Uhr
Eröffnung
01.07.2025 , 21:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.09.2025
Berichtstermin
30.09.2025 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
30.09.2025 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung, Herstellung, Verarbeitung und der Vertrieb von NE-Metallprodukten aller Art, insbesondere die Herstellung von Aluminium-Gussteilen und deren Bearbeitung, und der Handel mit solchen Produkten, sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BOHAI TRIMET Automotive Holding GmbH ist am 01.07.2025 um 21:30 Uhr eröffnet worden. Das Amtsgericht Halle (Saale) hat die internationale Zuständigkeit aufgrund des Mittelpunkts der hauptsächlichen Interessen in Deutschland festgestellt. Rechtsanwalt Olaf Spiekermann ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 02.09.2025 anzumelden und Sicherungsrechte mitzuteilen. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 30.09.2025 angesetzt. Im Rahmen der Verfahrenssicherung wurden Masseverbindlichkeiten gegenüber S.C.ROBAC Industries S.R.L. bis zu 49.800 € sowie gegenüber Volkswagen AG bis zu 4.000.000 € gestattet. Zudem ist Rechtsanwalt Herbert Feigl als Sonderinsolvenzverwalter zur Prüfung bestimmter Forderungen in verbundenen Verfahren ernannt worden.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BOHAI TRIMET Automotive Holding GmbH ist am 01.07.2025 um 21:30 Uhr eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen wurden bereits am 17.04.2025 angeordnet, wobei Rechtsanwalt Olaf Spiekermann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Das Amtsgericht Halle (Saale) hat sich fü…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BOHAI TRIMET Automotive Holding GmbH ist am 01.07.2025 um 21:30 Uhr eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen wurden bereits am 17.04.2025 angeordnet, wobei Rechtsanwalt Olaf Spiekermann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Das Amtsgericht Halle (Saale) hat sich für die Konzerninsolvenz der Bohai Trimet Automotive Holding GmbH und deren Tochtergesellschaften Harzgerode Guss GmbH, MOFO Modell- und Formenbau GmbH sowie Sömmerda Guss GmbH zuständig erklärt. Im Rahmen der vorläufigen Verwaltung wurden Masseverbindlichkeiten zur Sicherung der Betriebsfortführung gegenüber S.C.ROBAC Industries S.R.L. bis zu 49.800 € und gegenüber Volkswagen AG bis zu 4.000.000 € gestattet. Nach der Eröffnung ist Rechtsanwalt Olaf Spiekermann als Insolvenzverwalter bestellt worden. Der Gläubigerin wurde aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 02.09.2025 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 30.09.2025 um 09:00 Uhr angesetzt. Zudem ist Rechtsanwalt Herbert Feigl als Sonderinsolvenzverwalter zur Prüfung bestimmter Forderungen der Tochtergesellschaften ernannt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IE 1/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BOHAI TRIMET Automotive Holding GmbH, Aluminiumallee 1, 06493 Harzgerode (AG Stendal, HRB 23166), vertreten durch: 1. Chao Chen, 06493 Harzgerode, (Geschäftsführer), 2. Yu Zhu, 06484 Quedlinburg, (Geschäftsführer), 3. Mathias Meinen, 38855 Wernigerode, …
59 IE 1/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BOHAI TRIMET Automotive Holding GmbH, Aluminiumallee 1, 06493 Harzgerode (AG Stendal, HRB 23166), vertreten durch: 1. Chao Chen, 06493 Harzgerode, (Geschäftsführer), 2. Yu Zhu, 06484 Quedlinburg, (Geschäftsführer), 3. Mathias Meinen, 38855 Wernigerode, (Geschäftsführer), 4. Xueling Han, 06484 Quedlinburg, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte: Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Reichsstr. 15, 04109 Leipzig, Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet in entsprechender Anwendung von § 55 der Insolvenzordnung (nachfolgend auch InsO) mit der sich aus diesem Beschlusstenor ergebenden Gläubigerin Masseverbindlichkeiten im Sinne des § 55 Abs. 2 InsO in dem sich aus diesem Tenor ergebenden Umfang zu begründen, um die Fortführung des Betriebes zu sichern: Forderungen der S.C.ROBAC Industries S. R. L., Str. Calea Timişorii Nr. 123, 315400 Lipova, Rumänien, in Höhe von bis zu 49.800 € zuzüglich Umsatzsteuer (soweit anfallend) aus einem Vertrag über die Lieferung zweier sogenannter Klopfmodelle (siehe die Beschreibung aus dem Angebot vom 26.05.2024).
Amtsgericht Halle (Saale), 02.06.2025
59 IE 1/25:In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BOHAI TRIMET Automotive Holding GmbH, Aluminiumallee 1, 06493 Harzgerode (AG Stendal, HRB 23166), vertreten durch: 1. Chao Chen, 06493 Harzgerode, (Geschäftsführer), 2. Yu Zhu, 06484 Quedlinburg, (Geschäftsführer), 3. Mathias Meinen, 38855 Wernigerode, (Geschäftsführer), 4. Xueling Han, 06484 Quedlinburg, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte: Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Reichsstr. 15, 04109 Leipzig, wird dem vorläufigen Insolvenzverwalter aufgrund der §§ 21, 22, InsO, in Ergänzung zu der am 17.04.2025 um 16:20 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung in entsprechender Anwendung von § 55 der Insolvenzordnung (nachfolgend auch InsO) gestattet mit der Gläubigerin Volkswagen AG, vertreten durch den Vorstand, Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg, Masseverbindlichkeiten in einer Höhe von bis zu insgesamt 4.000.000,-- € zu begründen, um die Fortführung des Betriebes zu sichern. Amtsgericht Halle (Saale), 26.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IE 1/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BOHAI TRIMET Automotive Holding GmbH, Aluminiumallee 1, 06493 Harzgerode (AG Stendal, HRB 23166), vertreten durch: 1. Chao Chen, 06493 Harzgerode, (Geschäftsführer), 2. Yu Zhu, 06484 Quedlinburg, (Geschäftsführer), 3. Mathias Meinen, 38855 Wernigerode, …
59 IE 1/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BOHAI TRIMET Automotive Holding GmbH, Aluminiumallee 1, 06493 Harzgerode (AG Stendal, HRB 23166), vertreten durch: 1. Chao Chen, 06493 Harzgerode, (Geschäftsführer), 2. Yu Zhu, 06484 Quedlinburg, (Geschäftsführer), 3. Mathias Meinen, 38855 Wernigerode, (Geschäftsführer), 4. Xueling Han, 06484 Quedlinburg,
Geschäftsführer), wird der Beschluss vom 17.04.2025, mit welchem sich das hiesige Gericht für die Konzerninsolvenz für zuständig erklärt hat, wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers aufgrund der §§ 4 InsO, 319 ZPO hinsichtlich des ersten Satzes der Gründe dahingehend berichtigt, dass das Datum des Antrags nicht "15.04.2021", sondern "15.04.2025" lautet.
Amtsgericht Halle (Saale), 06.05.2025
59 IE 1/25 : Über das Vermögen der BOHAI TRIMET Automotive Holding GmbH, Aluminiumallee 1, 06493 Harzgerode (AG Stendal, HRB 23166), vertr. d.: 1. Chao Chen, 06493 Harzgerode, (Geschäftsführer), 2. Yu Zhu, 06484 Quedlinburg, (Geschäftsführer), 3. Mathias Meinen, 38855 Wernigerode, (Geschäftsführer), 4. Xueling Han, 06484 Quedlinburg, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2025 um 21:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Brinkmann & Partner, Joliot-Curie-Platz 1b, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/2927810, Fax: 0345/29278111, E-Mail: halle@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de.
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Halle (Saale) ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 02.09.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 30.09.2025, 09:00 Uhr, Saal X.0.1, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
- Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Abs. 2 ZPO Genannten bleibt unberührt.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
- Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Abs. 2 ZPO Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 03.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IE 1/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BOHAI TRIMET Automotive Holding GmbH, Aluminiumallee 1, 06493 Harzgerode (AG Stendal, HRB 23166), vertr. d.: 1. Chao Chen, 06493 Harzgerode, (Geschäftsführer), 2. Yu Zhu, 06484 Quedlinburg, (Geschäftsführer), 3. Mathias Meinen, 38855 Wernigerode, (Geschäftsfü…
59 IE 1/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BOHAI TRIMET Automotive Holding GmbH, Aluminiumallee 1, 06493 Harzgerode (AG Stendal, HRB 23166), vertr. d.: 1. Chao Chen, 06493 Harzgerode, (Geschäftsführer), 2. Yu Zhu, 06484 Quedlinburg, (Geschäftsführer), 3. Mathias Meinen, 38855 Wernigerode, (Geschäftsführer), 4. Xueling Han, 06484 Quedlinburg, (Geschäftsführer), ist Rechtsanwalt Herbert Feigl, FEIGL & ROTHAMEL, Hansering 5, D 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/213860-0, Fax: 0345/213860-99, E-Mail: halle@feigl.biz, Internet: www.feigl.biz zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden:
Prüfung der von Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Joliot-Curie-Platz 1b, 06108 Halle (Saale) als Insolvenzverwalter
a) über das Vermögen der Harzgerode Guss GmbH, Aluminiumallee 1, 06493 Harzgerode
(Amtsgericht Halle (Saale), Az.: 59 IE 2 /25) angemeldeten Forderung lfd. Nr. 616
b) über das Vermögen der MoFo Modell- und Formenbau GmbH, Aluminiumallee 3, 06493
Harzgerode (Amtsgericht Halle (Saale), Az.: 59 IE 3 /25) angemeldeten Forderung lfd. Nr.
617
c) über das Vermögen der Sömmerda Guss GmbH, Rheinmetallstraße 24, 99610 Sömmerda
(Amtsgericht Halle (Saale), Az.: 59 IE 4 /25) angemeldeten Forderung lfd. Nr. 618
angemeldeten Forderung/en.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 15.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IE 1/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BOHAI TRIMET Automotive Holding GmbH, Aluminiumallee 1, 06493 Harzgerode (AG Stendal, HRB 23166), vertr. d.: 1. Chao Chen, 06493 Harzgerode, (Geschäftsführer), 2. Yu Zhu, 06484 Quedlinburg, (Geschäftsführer), 3. Mathias Meinen, 38855 Wernigerode, (Gesc…
59 IE 1/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BOHAI TRIMET Automotive Holding GmbH, Aluminiumallee 1, 06493 Harzgerode (AG Stendal, HRB 23166), vertr. d.: 1. Chao Chen, 06493 Harzgerode, (Geschäftsführer), 2. Yu Zhu, 06484 Quedlinburg, (Geschäftsführer), 3. Mathias Meinen, 38855 Wernigerode, (Geschäftsführer), 4. Xueling Han, 06484 Quedlinburg, (Geschäftsführer), ist am 17.04.2025 um 16:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Brinkmann & Partner, Joliot-Curie-Platz 1b, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/2927810, Fax: 0345/29278111, E-Mail: halle@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 17.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.:59 IE 1/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
BOHAI TRIMET Automotive Holding GmbH, Aluminiumallee 1, 06493 Harzgerode (AG Stendal, HRB 23166),
vertreten durch: 1. Chao Chen, 06493 Harzgerode, (Geschäftsführer), 2. Yu Zhu, 06484 Quedlinburg, (Geschäftsführer), 3. Mathias Meinen, 38855 …
Geschäfts-Nr.:59 IE 1/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
BOHAI TRIMET Automotive Holding GmbH, Aluminiumallee 1, 06493 Harzgerode (AG Stendal, HRB 23166),
vertreten durch: 1. Chao Chen, 06493 Harzgerode, (Geschäftsführer), 2. Yu Zhu, 06484 Quedlinburg, (Geschäftsführer), 3. Mathias Meinen, 38855 Wernigerode, (Geschäftsführer), 4. Xueling Han, 06484 Quedlinburg, (Geschäftsführer), Verfahrensbevollmächtigte:
Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Reichsstr. 15, 04109 Leipzig, erklärt sich das Amtsgericht Halle (Saale) für Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unternehmen für zuständig, die der Unternehmensgruppe der Bohai Trimet Automotive Holding GmbH, Aluminiumallee 1, 06493 Harzgerode (AG Stendal HRB 23166), bestehend aus den weiteren Unternehmen * Harzgerode Guss GmbH, Aluminiumallee 1, 06493 Harzgerode, (AG Stendal, HRB 23165), Az.: 2 IE 2/25, * MOFO Modell- und Formenbau GmbH, Aluminiumallee 3, 06493 Harzgerode, (AG Stendal, HRB 109192), Az.: 2 IE 3/25* Sömmerda Guss GmbH, Rheinmetallstraße 24, 99610 Sömmerda, (AG Jena HRB 514769), Az.: 2 IE 4/25, angehören. Amtsgericht Halle (Saale), 17.04.2025
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