Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Germanimals GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Sachsenring 11, 27711 Osterholz-Scharmbeck
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRB 202989
EUID
DEP2716.HRB202989
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 24/20
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ralph Bünning
Kanzlei
Schultze & Braun
Adresse
Domshof 18-20, 28195 Bremen
Telefon
0421/3686-0
E-Mail
Termine & Fristen
Stichtag Gläubigerversammlung
26.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Handel mit Fleisch sowie der Viehgroßhandel
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Germanimals GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ralph Bünning hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt, welche durch Beschluss des Amtsgerichts Verden (Aller) vom 24.02.2026 genehmigt wurde. Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung betrug 17.185,09 EUR, wobei eine Regelvergütung sowie Auslagen für Zustellungskosten festgesetzt wurden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die Beträge nicht zu veröffentlichen. Der verfügbare Massebestand beträgt 8.793,88 EUR, während Insolvenzforderungen in Höhe von 2.097.790,92 EUR zu berücksichtigen sind. Es soll eine Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsichtnahme niedergelegt. Ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung ist der 26.03.2026. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels kostendeckender Masse sowie gegen die Schlussrechnung erhoben werden. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 700,00 EUR geleistet wird. Die Beteiligten wurden über das Internet angehört; eine Stellungnahme ist nicht eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 24/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Germanimals GmbH, Sachsenring 11, 27711 Osterholz-Scharmbeck (AG Walsrode, HRB 202989), vertr. d.: Enver Ökten, In dem Bossel 1, 27711 Osterholz-Scharmbeck, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ralph Bünning …
11 IN 24/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Germanimals GmbH, Sachsenring 11, 27711 Osterholz-Scharmbeck (AG Walsrode, HRB 202989), vertr. d.: Enver Ökten, In dem Bossel 1, 27711 Osterholz-Scharmbeck, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ralph Bünning festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 12.12.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Die Beteiligten wurden über das Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de zu dem Antrag angehört und es wurde Gelegenheit gegeben, den Antrag einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben. Eine Stellungnahme ist nicht eingegangen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 15.633,57 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 1.551,52 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 17.185,09 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Zu- oder Abschläge wurden nicht angezeigt. In Anbetracht der Massekostenunterdeckung wurde in der anzustellenden Gesamtschau auf eine Nachfrage hinsichtlich eines evtl. Abschlags wegen Erleichterungen aufgrund der Tätigkeit als vorläufiger Verwalter verzichtet, zumal dieser nur die Mindestvergütung erhalten hat.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 36,40 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 13 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 24.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 24/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Germanimals GmbH, Sachsenring 11, 27711 Osterholz-Scharmbeck (AG Walsrode, HRB 202989), vertr. d.: Enver Ökten, In dem Bossel 1, 27711 Osterholz-Scharmbeck, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäf…
11 IN 24/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Germanimals GmbH, Sachsenring 11, 27711 Osterholz-Scharmbeck (AG Walsrode, HRB 202989), vertr. d.: Enver Ökten, In dem Bossel 1, 27711 Osterholz-Scharmbeck, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Verden (Aller) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ralph Bünning, c/o Rechtsanwälte Schultze & Braun, Domshof 18-20, 28195 Bremen, Tel.: 0421/3686-0, Fax: 0421/3686-100, E-Mail: mail@schultze-braun.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 8.793,88 EUR. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 2.097.790,92 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Verden (Aller), 22.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 24/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Germanimals GmbH, Sachsenring 11, 27711 Osterholz-Scharmbeck (AG Walsrode, HRB 202989), vertr. d.: Enver Ökten, In dem Bossel 1, 27711 Osterholz-Scharmbeck, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, is…
11 IN 24/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Germanimals GmbH, Sachsenring 11, 27711 Osterholz-Scharmbeck (AG Walsrode, HRB 202989), vertr. d.: Enver Ökten, In dem Bossel 1, 27711 Osterholz-Scharmbeck, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 26.03.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger gegen das Schlussverzeichnis, Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse (§ 207 InsO) und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 700,00 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 22.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 24/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Germanimals GmbH, Sachsenring 11, 27711 Osterholz-Scharmbeck (AG Walsrode, HRB 202989), vertr. d.: Enver Ökten, In dem Bossel 1, 27711 Osterholz-Scharmbeck, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entsche…
11 IN 24/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Germanimals GmbH, Sachsenring 11, 27711 Osterholz-Scharmbeck (AG Walsrode, HRB 202989), vertr. d.: Enver Ökten, In dem Bossel 1, 27711 Osterholz-Scharmbeck, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Verden (Aller), 22.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 24/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Germanimals GmbH, Sachsenring 11, 27711 Osterholz-Scharmbeck (AG Walsrode, HRB 202989), vertr. d.: Enver Ökten, In dem Bossel 1, 27711 Osterholz-Scharmbeck, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forder…
11 IN 24/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Germanimals GmbH, Sachsenring 11, 27711 Osterholz-Scharmbeck (AG Walsrode, HRB 202989), vertr. d.: Enver Ökten, In dem Bossel 1, 27711 Osterholz-Scharmbeck, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.01.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 06.11.2024
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