Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 13416
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GERRY WEBER International GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Nymphenburger Straße 4, c/o Gerloff Liebler Rechtsanwälte, 80335 München
Handelsregister
Amtsgericht Gütersloh HRB 13416
EUID
DER2103.HRB13416
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 213/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther
Rolle
Sachwalter
Adresse
Agnes-Huenninger-Straße 2-4, 36041 Fulda
Telefon
06612928950
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.03.2025 , 12:10 Uhr
Eröffnung
02.06.2025 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.07.2025
Berichtstermin
26.08.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
26.08.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die Herstellung und der Vertrieb von Damenoberbekleidung im In- und Ausland.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GERRY WEBER International GmbH ist am 02.06.2025 um 12:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht des Sachwalters die Masse verwaltet. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther ernannt. Die Gläubiger haben ihre Forderungen bis zum 15.07.2025 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, ist für den 26.08.2025 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Bielefeld angesetzt. Zudem ist am 02.06.2025 die Anzeige des Sachwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 213/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 13416 eingetragenen GERRY WEBER International GmbH, Neulehenstraße 8, 33790 Halle, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Torsten Waack van Wasen und He…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 213/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 13416 eingetragenen GERRY WEBER International GmbH, Neulehenstraße 8, 33790 Halle, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Torsten Waack van Wasen und Herrn Arnd Buchardt,
ist am 02.06.2025 bei Gericht die Anzeige des Sachwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
43 IN 213/25
Amtsgericht Bielefeld, 03.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 213/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 13416 eingetragenen GERRY WEBER International GmbH, Neulehenstraße 8, 33790 Halle, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Torsten Waack van Wasen und Herrn Arnd Buchardt,
Geschäf…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 213/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 13416 eingetragenen GERRY WEBER International GmbH, Neulehenstraße 8, 33790 Halle, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Torsten Waack van Wasen und Herrn Arnd Buchardt,
Geschäftszweig: Die Herstellung und der Vertrieb von Damenoberbekleidung im In- und Ausland.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 02.06.2025, um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 07.03.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Agnes-Huenninger-Straße 2-4, 36041 Fulda.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.07.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 10.03.2025 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a) beendet.
Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt.
Zu Mitgliedern werden bestimmt:
Robus SCSP, SICAV-FIAR, Robus Recovery Fund II, vertr. d. Andreas Jaufer, Carré Bonn, 20 rue de la Poste, LUX-2346 Luxemburg,
Techno Design GmbH, vertr. d. Rajive Ranjan, Werftstraße 16, 40549 Düsseldorf,
Kirstin Meese, Neulehenstraße 8, 33790 Halle,
Bundesagentur für Arbeit, vertr. d. Michael Schreiber oder Herrn Andreas Li mit Einzelvertretungsbefugnis, Hansastraße 33, 32049 Herford und
European Retail Solutions (UK) Limited, vertr. d. Siegfried Kobal, 15-16 Brook's Mews, GBR- London, W1K 4DS.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam.
Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 26.08.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, 0. Etage, Sitzungssaal 30.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 29.07.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.110 niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 213/25
Bielefeld, 02.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 213/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 13416 eingetragenen GERRY WEBER International GmbH, Neulehenstraße 8, 33790 Halle, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Torsten Waack van Wa…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 213/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 13416 eingetragenen GERRY WEBER International GmbH, Neulehenstraße 8, 33790 Halle, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Torsten Waack van Wasen, und Herrn Arnd Buchardt,
Geschäftszweig: Die Herstellung und der Vertrieb von Damenoberbekleidung im In- und Ausland.
wird heute, am 10.03.2025, um 12:10 Uhr, angeordnet (§ 270b InsO):
Zum vorläufigen Sachwalter wird Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Agnes-Huenninger-Straße 2-4, 36041 Fulda, Telefon: 06612928950, Fax: 066129289518 bestellt.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahme werden einstweilen eingestellt (§§ 270c Abs. 3, 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Sachwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Er ist berechtigt, Auskünfte über die schuldnerischen Vermögensverhältnisse bei Dritten einzuholen.
Der vorläufige Sachwalter wird beauftragt, Bericht zu erstatten über die von der Schuldnerin vorgelegte Eigenverwaltungsplanung, insbesondere, ob diese von den erkannten und erkennbaren tatsächlichen Gegebenheiten ausgeht, schlüssig ist und durchführbar erscheint.
Der vorläufige Sachwalter wird zugleich beauftragt, sachverständig zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen. Er hat ferner zu prüfen, ob das schuldnerische Vermögen die Kosten des Verfahrens voraussichtlich decken wird (§ 22, Abs. 1, Nr. 3, Abs. 2 InsO).
Falls der vorläufige Sachwalter den Auftrag nicht binnen sechs Wochen vollständig erfüllen kann, ist dem Gericht ein Zwischenbericht zu erstatten.
43 IN 213/25
Amtsgericht Bielefeld, 10.03.2025
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