Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gert Hochkeppler Ladenbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Friedensstraße 95, 41238 Mönchengladbach
Handelsregister
Amtsgericht Mönchengladbach HRB 15375
EUID
DER1504.HRB15375
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
19 IN 5/17
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Insolvenzverwalterin
Termine & Fristen
Frist zur Stellungnahme im schriftlichen Verfahren
09.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb einer Schreinerei, der hier insbesondere den Ladenbau zum Unternehmensgegenstand hat.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gert Hochkeppler Ladenbau GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Mönchengladbach hat der Schlussverteilung zugestimmt. Die Insolvenzverwalterin hat Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO in Höhe von 681.370,31 EUR angezeigt. Für die Verteilung steht ein Betrag von 168.981,12 EUR zur Verfügung. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 09.06.2026 im schriftlichen Verfahren Stellung zu nehmen zur Schlussrechnung der Verwalterin, zum Vergütungsantrag der Verwalterin, zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen sowie zur Entscheidung über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach aus. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zu.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gert Hochkeppler Ladenbau GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Mönchengladbach hat in einem schriftlichen Verfahren bis zum 09.06.2026 Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Punkten Schlussrechnung, Vergütungsantrag, Schlussverzeichnis und Entscheidung über nicht verwertbare Geg…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gert Hochkeppler Ladenbau GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Mönchengladbach hat in einem schriftlichen Verfahren bis zum 09.06.2026 Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Punkten Schlussrechnung, Vergütungsantrag, Schlussverzeichnis und Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände gegeben. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, bis zum genannten Datum im schriftlichen Verfahren Stellung zu nehmen. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 681.370,31 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 168.981,12 EUR zur Verfügung. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin sind festgesetzt worden. Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf den sich die Schlussrechnung bezieht. Das Verteilungsverzeichnis sowie die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 19 IN 5/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 15375 eingetragenen Gert Hochkeppler Ladenbau GmbH, Friedensstraße 95, 41238 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Norbert R…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 19 IN 5/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 15375 eingetragenen Gert Hochkeppler Ladenbau GmbH, Friedensstraße 95, 41238 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Norbert Rolf Kunze, Fauviller Ring 17, 53501 Grafschaft und Herrn Peter Berger, Am Damschenpfad 66, 41542 Dormagen
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
09.06.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung der Verwalterin;
- zum Vergütungsantrag der Verwalterin;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 203 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
19 IN 5/17
Amtsgericht Mönchengladbach, 14.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 19 IN 5/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 15375 eingetragenen Gert Hochkeppler Ladenbau GmbH, Friedensstraße 95, 41238 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Norbert R…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 19 IN 5/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 15375 eingetragenen Gert Hochkeppler Ladenbau GmbH, Friedensstraße 95, 41238 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Norbert Rolf Kunze, Fauviller Ring 17, 53501 Grafschaft
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 681.370,31 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 168.981,12 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 203 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
19 IN 5/17
Amtsgericht Mönchengladbach, 23.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 19 IN 5/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 15375 eingetragenen Gert Hochkeppler Ladenbau GmbH, Friedensstraße 95, 41238 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Norbert R…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 19 IN 5/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 15375 eingetragenen Gert Hochkeppler Ladenbau GmbH, Friedensstraße 95, 41238 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Norbert Rolf Kunze, Fauviller Ring 17, 53501 Grafschaft
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von xxx EUR zugrunde gelegt. Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 10.12.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Mönchengladbach statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 203 eingesehen werden.
19 IN 5/17
Amtsgericht Mönchengladbach, 29.06.2026
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