Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gerüstbau-GmbH K.-H. Blume
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Carl-Zeiss-Str. 44, 33334 Gütersloh
Handelsregister
Amtsgericht Gütersloh HRB 2362
EUID
DER2103.HRB2362
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 992/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Frank M. Welsch
Adresse
Barkeystraße 30, 33330 Gütersloh
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
03.11.2025 , 12:56 Uhr
Eröffnung
01.01.2026 , 10:06 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.02.2026
Prüfungstermin
27.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Verleih von Gerüsten aller Art einschließlich An- und Ablieferung sowie deren Montage, ferner die Durchführung von Bedachungsarbeiten aller Art sowie Beratung im Zusammenhang mit der Erstellung von Bedachungen. Zum Gegenstand des Unternehmens gehört auch der Groß- und Außenhandel mit allen Materialien und Baustoffen aller Art, die im Zusammenhang mit den obigen Unternehmenszweck stehen, insbesondere Flachdach-Baustoffen und Alu- Formteilen einschließlich deren Verarbeitung Montage, sowie der Bereich des Bautenschutzes.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gerüstbau-GmbH K.-H. Blume, Carl-Zeiss-Str. 44, 33334 Gütersloh, sind bereits vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Am 03.11.2025 ist die Anordnung vorläufiger Maßnahmen sowie die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Frank M. Welsch erfolgt. Im Rahmen dieser Anordnung ist den Schuldnern der Schuldnerin untersagt, an diese zu leisten, und Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Das Insolvenzverfahren ist am 01.01.2026 eröffnet. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Frank M. Welsch. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 13.02.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 27.03.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 992/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 2362 eingetragenen Gerüstbau-GmbH K.-H. Blume, Carl-Zeiss-Str. 44, 33334 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bastian Blume, Winfriedweg 18, 33335 Gütersloh
Geschäft…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 992/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 2362 eingetragenen Gerüstbau-GmbH K.-H. Blume, Carl-Zeiss-Str. 44, 33334 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bastian Blume, Winfriedweg 18, 33335 Gütersloh
Geschäftszweig: Der Verleih von Gerüsten aller Art einschließlich An- und Ablieferung sowie deren Montage, ferner die Durchführung von Bedachungsarbeiten aller Art
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.01.2026, um 10:06 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 31.10.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Frank M. Welsch, Barkeystraße 30, 33330 Gütersloh.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.02.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 27.03.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 27.02.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.127 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
43 IN 992/25
Bielefeld, 01.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 992/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 2362 eingetragenen Gerüstbau-GmbH K.-H. Blume, Carl-Zeiss-Str. 44, 33334 Gütersloh, früherer Name: Der Verleih von Gerüsten aller Art einschließlich An- und…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 992/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 2362 eingetragenen Gerüstbau-GmbH K.-H. Blume, Carl-Zeiss-Str. 44, 33334 Gütersloh, früherer Name: Der Verleih von Gerüsten aller Art einschließlich An- und Ablieferung sowie deren Montage, ferner die Durchführung von Bedachungsarbeiten aller Art, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bastian Blume
ist am 03.11.2025, um 12:56 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank M. Welsch, Barkeystraße 30, 33330 Gütersloh bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
43 IN 992/25
Amtsgericht Bielefeld, 03.11.2025
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