der Erwerb, das Halten, Verwalten, die Veräußerung, Finanzierung (inklusive der Finanzierung durch Dritte) und der Handel mit Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, inklusive unbebauter Grundstücke, fertiger und unfertiger Gebäude und anderen Bebauungen des Grundstücks und die zur Bewirtschaftung erforderlichen Gegenstände, sowie Lizenzen, Nutzungsrechte und sonstige Rechte, inklusive Optionsrechten an diesen Rechten, und inklusive dem Um- und Ausbau von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie der An- und Vermietung von Gewerbe- und Wohnraumflächen. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die nach § 34 c GewO oder anderen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen genehmigungspflichtig sind.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Geschäftshaus am Gendarmenmarkt GmbH ist am 24.06.2024 um 15:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubere oder PLUTA Rechtsanwalts GmbH bestellt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung der bis zum 08.12.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Gläubiger können bis zum 22.12.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung Widerspruch erheben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 789/24 Ge: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Geschäftshaus am Gendarmenmarkt GmbH, Eschersheimer Landstraße 14, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 82647), vertr. d.: Marin Aleksandra, (Geschäftsführerin), ist am 24.06.2024 um 15:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens …
810 IN 789/24 Ge: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Geschäftshaus am Gendarmenmarkt GmbH, Eschersheimer Landstraße 14, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 82647), vertr. d.: Marin Aleksandra, (Geschäftsführerin), ist am 24.06.2024 um 15:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Trakehner Straße 7-9 Eingang A, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 85 09 693 0, Fax: 069/ 85 09 693 29, E-Mail: frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 24.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 789/24 G-9-1 In dem Insolvenzverfahren Geschäftshaus am Gendarmenmarkt GmbH, c/o Intertrust CSC, Eschersheimer Landstraße 14, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 82647),
vertreten durch:
Aleksandra Marin, Obergasse 9, 61194 Niddatal, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 08.12.2025 nac…
810 IN 789/24 G-9-1 In dem Insolvenzverfahren Geschäftshaus am Gendarmenmarkt GmbH, c/o Intertrust CSC, Eschersheimer Landstraße 14, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 82647),
vertreten durch:
Aleksandra Marin, Obergasse 9, 61194 Niddatal, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 08.12.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 22.12.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 08.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main
04.02.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 789/24 G-9-1
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Geschäftshaus am Gendarmenmarkt GmbH, c/o Intertrust CSC, Eschersheimer Landstraße 14, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 82647),
vertreten durch:
Marin Aleksandra, Obergasse 9, …
Amtsgericht Frankfurt am Main
04.02.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 789/24 G-9-1
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Geschäftshaus am Gendarmenmarkt GmbH, c/o Intertrust CSC, Eschersheimer Landstraße 14, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 82647),
vertreten durch:
Marin Aleksandra, Obergasse 9, 61194 Niddatal, (Geschäftsführerin),
werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 200.035.557,91 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus den vorläufigen Insolvenzverwalter in Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund Betriebsfortführung und Immobilienverwaltung, Konzernverpflechtung, Sanierungsbemühungen und Verwertungsvereinbarung, die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 115 % auf insgesamt 140 %.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR XXX ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
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