Entwicklung und Inverkehrbringung von Leistungselektronik für Solarmodule und Batteriespeicher.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Solarnative GmbH ist am 25.06.2024 um 10:51 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plath
Plathner. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird die Prüfung der bis zum 28.04.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin können bis zum 12.05.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solarnative GmbH in Kriftel ist am 02.09.2024 um 09:35 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter war zuvor bereits Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner bestellt worden, der nun auch als endgültiger Insolvenzverwalter …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solarnative GmbH in Kriftel ist am 02.09.2024 um 09:35 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter war zuvor bereits Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner bestellt worden, der nun auch als endgültiger Insolvenzverwalter tätig ist. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 18.09.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Eine Gläubigerversammlung mit Wahlmöglichkeiten und Entscheidungsgegenständen ist für den 30.10.2024 anberaumt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung der bis zum 28.04.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Gegenstand dieser Prüfung sind Forderungen, gegen die innerhalb der Widerspruchsfrist bis zum 12.05.2025 Widerspruch erhoben werden kann.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 794/24 S: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Solarnative GmbH, Holzweg 26, 65830 Kriftel (AG Frankfurt am Main, HRB 123939), vertr. d.: 1. Julian Mattheis, (Geschäftsführer), 2. Hendrik Oldenkamp, (Geschäftsführer), 3. Toralf Eggert, (Geschäftsführer), ist am 25.06.2024 um 10:51 Uhr die vorlä…
810 IN 794/24 S: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Solarnative GmbH, Holzweg 26, 65830 Kriftel (AG Frankfurt am Main, HRB 123939), vertr. d.: 1. Julian Mattheis, (Geschäftsführer), 2. Hendrik Oldenkamp, (Geschäftsführer), 3. Toralf Eggert, (Geschäftsführer), ist am 25.06.2024 um 10:51 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 37 00 22 0, Fax: 069/ 37 00 22 111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 25.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 794/24 S-9-6 - In dem Insolvenzverfahren Solarnative GmbH, Holzweg 26, 65830 Kriftel (AG Frankfurt am Main, HRB 123939) wird die Prüfung der bis zum 28.04.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Glä…
810 IN 794/24 S-9-6 - In dem Insolvenzverfahren Solarnative GmbH, Holzweg 26, 65830 Kriftel (AG Frankfurt am Main, HRB 123939) wird die Prüfung der bis zum 28.04.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 12.05.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 28.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 794/24 S-9-6 - Am 02.09.2024 um 09:35 Uhr ist das Insolvenzverfahren Solarnative GmbH, Holzweg 26, 65830 Kriftel (AG Frankfurt am Main, HRB 123939),
vertreten durch:
1. Julian Mattheis, (Geschäftsführer),
2. Hendrik Oldenkamp, (Geschäftsführer),
3. Toralf Eggert, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Insolvenzverw…
810 IN 794/24 S-9-6 - Am 02.09.2024 um 09:35 Uhr ist das Insolvenzverfahren Solarnative GmbH, Holzweg 26, 65830 Kriftel (AG Frankfurt am Main, HRB 123939),
vertreten durch:
1. Julian Mattheis, (Geschäftsführer),
2. Hendrik Oldenkamp, (Geschäftsführer),
3. Toralf Eggert, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 37 00 22 0, Fax: 069/ 37 00 22 111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 18.09.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht findet am Mittwoch, 30.10.2024, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung mit folgendem Inhalt statt:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
* zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 04.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 794/24 S: In dem Insolvenzverfahren Solarnative GmbH, Holzweg 26, 65830 Kriftel (AG Frankfurt am Main, HRB 123939),
vertreten durch:
1. Julian Mattheis, (Geschäftsführer),
2. Hendrik Oldenkamp, (Geschäftsführer),
3. Toralf Eggert, (Geschäftsführer), wurde am 02.09.2024 um 09:35 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §…
810 IN 794/24 S: In dem Insolvenzverfahren Solarnative GmbH, Holzweg 26, 65830 Kriftel (AG Frankfurt am Main, HRB 123939),
vertreten durch:
1. Julian Mattheis, (Geschäftsführer),
2. Hendrik Oldenkamp, (Geschäftsführer),
3. Toralf Eggert, (Geschäftsführer), wurde am 02.09.2024 um 09:35 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 37 00 22 0, Fax: 069/ 37 00 22 111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Der im Insolvenzantragsverfahren bestellte Gläubigerausschuss wird beibehalten.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 02.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 794/24 S-9-6 In dem Insolvenzverfahren Solarnative GmbH, Holzweg 26, 65830 Kriftel (AG Frankfurt am Main, HRB 123939), vertr. d.: 1. Julian Mattheis, (Geschäftsführer), 2. Hendrik Oldenkamp, (Geschäftsführer), 3. Toralf Eggert, (Geschäftsführer),
hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO mit Schreiben vom 19.09…
810 IN 794/24 S-9-6 In dem Insolvenzverfahren Solarnative GmbH, Holzweg 26, 65830 Kriftel (AG Frankfurt am Main, HRB 123939), vertr. d.: 1. Julian Mattheis, (Geschäftsführer), 2. Hendrik Oldenkamp, (Geschäftsführer), 3. Toralf Eggert, (Geschäftsführer),
hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO mit Schreiben vom 19.09.2024 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Frankfurt am Main , 27.09.2024
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