Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergVR 380982
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Insolvenzprofil
Geschwisterhaus Tübingen Zentrum für Geschwister und Eltern von Herz-, krebs- und anders schwerkranken Kindern
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart VR 380982
EUID
DEB8534.VR380982
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Tübingen
Aktenzeichen
1 IN 219/14
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Axel Kulas
Adresse
Gänsheidestraße 43, 70184 Stuttgart
Telefon
0711 70707580
Termine & Fristen
Aufhebung
21.05.2021
Veröffentlichung
22.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Geschwisterhaus Tübingen Zentrum für Geschwister und Eltern von Herz-, krebs- und anders schwerkranken Kindern ist am 21.05.2021 aufgehoben worden. Im Anschluss daran ordnet das Gericht von Amts wegen eine Nachtragsverteilung an, die sich auf den Erbteil der Schuldnerin am Nachlass der am 11.01.2026 verstorbenen Rosemarie Katharina Emma Veit bezieht. Die Durchführung der Nachtragsverteilung wird dem bisherigen Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Axel Kulas, übertragen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 219/14
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Geschwisterhaus Tübingen Zentrum für Geschwister und Eltern von Herz-, krebs- und anders schwerkranken Kindern, Hallstattstraße 1, 72070 Tübingen, vertreten durch die Vorstände Bettina Duge, Uta Friedrich und Dr. Rosemarie Neunhoeffer
Registergericht: Amtsger…
1 IN 219/14
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Geschwisterhaus Tübingen Zentrum für Geschwister und Eltern von Herz-, krebs- und anders schwerkranken Kindern, Hallstattstraße 1, 72070 Tübingen, vertreten durch die Vorstände Bettina Duge, Uta Friedrich und Dr. Rosemarie Neunhoeffer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: VR 380982
- Schuldner -
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In dem am 21.05.2021 aufgehobenen Insolvenzverfahren wird von Amts wegen die Nachtragsverteilung hinsichtlich der folgenden Gegenstände, die aus der Masse ermittelt werden, angeordnet:
Erbteil der Schuldnerin am Nachlass der am 11.01.2026 verstorbenen Rosemarie Katharina Emma Veit, geb. Merz, geb. 03.05.1954, letzte Anschrift: Seniorenzentrum Oferdingen, Mittelstädter Straße 10, 72768 Reutlingen
Die Durchführung der Nachtragsverteilung wird dem bisherigen Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Dr. Axel Kulas,
Gänsheidestraße 43, 70184 Stuttgart,
Telefon: 0711 70707580
Telefax: 0711 70707588
übertragen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Tübingen
Doblerstraße 14
72074 Tübingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 22.04.2026
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