Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gesellschaft für Events Bremen mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 17877
EUID
DEH1101.HRB17877
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
508 IN 14/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
29.08.2024 , 09:30 Uhr
Prüfungstermin
09.06.2025
Schlusstermin
23.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft für Events Bremen mbH (ehemals gip marketing & events GmbH) sind verschiedene Verfahrensschritte dokumentiert. Die nachträglich angemeldeten Forderungen sind im Rahmen eines schriftlichen Verfahrens am 09.06.2025 zu prüfen. Der Insolvenzverwalter Berend Böhme hat den verfügbaren Massebestand mit 7.211,775 EUR angegeben, wobei Insolvenzforderungen in Höhe von 234.343,97 EUR zu berücksichtigen sind. Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung ist erfolgt, wobei das Verteilungsverzeichnis zur Einsichtnahme ausliegt. Ein besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren ist für den 23.04.2026 bestimmt. Zudem wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters gerichtlich festgesetzt.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft für Events Bremen mbH ist beim Amtsgericht Bremen anhängig. Am 07.08.2024 wurde eine Gläubigerversammlung zur Abstimmung über einen Vergleich mit dem früheren Geschäftsführer einberufen. Ein besonderer Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen war …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft für Events Bremen mbH ist beim Amtsgericht Bremen anhängig. Am 07.08.2024 wurde eine Gläubigerversammlung zur Abstimmung über einen Vergleich mit dem früheren Geschäftsführer einberufen. Ein besonderer Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen war am 09.06.2025 vorgesehen. Der verfügbare Massebestand wurde mit 7.211,75 EUR angegeben, während Insolvenzforderungen in Höhe von 234.343,97 EUR zu berücksichtigen sind. Am 23.01.2026 wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt und der Termin zur Schlussverteilung auf den 23.04.2026 bestimmt. Das Verfahren ist schließlich mit Beschluss vom 29.06.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 23.01.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 508 IN 14/23
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Gesellschaft für Events Bremen mbH, Rheinstraße 10, 28199 Bremen, ehemals gip marketing & events GmbH (AG Bremen, HRB 17877 HB),
vertreten durch:
Soeren Eckh…
Amtsgericht Bremen 23.01.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 508 IN 14/23
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Gesellschaft für Events Bremen mbH, Rheinstraße 10, 28199 Bremen, ehemals gip marketing & events GmbH (AG Bremen, HRB 17877 HB),
vertreten durch:
Soeren Eckhoff, Busestraße 38, 28213 Bremen, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Berend Böhme festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 8.960,10 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
508 IN 14/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft für Events Bremen mbH, Rheinstraße 10, 28199 Bremen, ehemals gip marketing & events GmbH (AG Bremen, HRB 17877 HB), vertr. d.: Soeren Eckhoff, Busestraße 38, 28213 Bremen, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und…
508 IN 14/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft für Events Bremen mbH, Rheinstraße 10, 28199 Bremen, ehemals gip marketing & events GmbH (AG Bremen, HRB 17877 HB), vertr. d.: Soeren Eckhoff, Busestraße 38, 28213 Bremen, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 23.04.2026.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis sowie gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 23.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
508 IN 14/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft für Events Bremen mbH, Rheinstraße 10, 28199 Bremen, ehemals gip marketing & events GmbH (AG Bremen, HRB 17877 HB), vertr. d.: Soeren Eckhoff, Busestraße 38, 28213 Bremen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsve…
508 IN 14/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft für Events Bremen mbH, Rheinstraße 10, 28199 Bremen, ehemals gip marketing & events GmbH (AG Bremen, HRB 17877 HB), vertr. d.: Soeren Eckhoff, Busestraße 38, 28213 Bremen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Berend Böhme, Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421 - 51 57 56-0, Fax: 0421 - 51 57 56-10, Internet: www.bo-oelb.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 7.211,75 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 234.343,97 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremen, 05.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
508 IN 14/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft für Events Bremen mbH, Rheinstraße 10, 28199 Bremen, ehemals gip marketing & events GmbH (AG Bremen, HRB 17877 HB), vertr. d.: Soeren Eckhoff, Busestraße 38, 28213 Bremen, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im sc…
508 IN 14/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft für Events Bremen mbH, Rheinstraße 10, 28199 Bremen, ehemals gip marketing & events GmbH (AG Bremen, HRB 17877 HB), vertr. d.: Soeren Eckhoff, Busestraße 38, 28213 Bremen, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 09.06.2025 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 08.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
508 IN 14/23: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft für Events Bremen mbH, Rheinstraße 10, 28199 Bremen, ehemals gip marketing & events GmbH (AG Bremen, HRB 17877 HB), vertr. d.: Soeren Eckhoff, Busestraße 38, 28213 Bremen, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
…
508 IN 14/23: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft für Events Bremen mbH, Rheinstraße 10, 28199 Bremen, ehemals gip marketing & events GmbH (AG Bremen, HRB 17877 HB), vertr. d.: Soeren Eckhoff, Busestraße 38, 28213 Bremen, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 29.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
508 IN 14/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft für Events Bremen mbH, Rheinstraße 10, 28199 Bremen, ehemals gip marketing & events GmbH (AG Bremen, HRB 17877 HB), vertr. d.: Soeren Eckhoff, Busestraße 38, 28213 Bremen, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donne…
508 IN 14/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft für Events Bremen mbH, Rheinstraße 10, 28199 Bremen, ehemals gip marketing & events GmbH (AG Bremen, HRB 17877 HB), vertr. d.: Soeren Eckhoff, Busestraße 38, 28213 Bremen, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, 29.08.2024, 09:30 Uhr, Saal 115 (AG), Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen.
Tagesordnung: Anhörung und Zustimmung der Gläubiger
zu einem Vergleich mit dem früheren Schuldnergeschäftsführer zur Abgeltung der geltend gemachten Insolvenzverschleppungshaftung durch Zahlung eines Betrages in Höhe von 2.000,00 € an die Masse.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung zu einer besonders bedeutsamen Rechtshandlung nach § 160 InsO als erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Einlasskontrollen stattfinden. Rechtzeitiges Erscheinen vor dem Termin ist deshalb zwingend erforderlich.
Amtsgericht Bremen, 07.08.2024
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