Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gesellschaft für Vorsorgefragen mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Waldstraße 8a, 56412 Niederelbert
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 24211
EUID
DET2214V.HRB24211
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
14 IN 192/23
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Joscha Stothfang
Kanzlei
HWW Insolvenzverwaltung
Adresse
Friedrich-Mohr-Straße 1, 56070 Koblenz
Telefon
+49 (0) 26113495870
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.02.2024 , 14:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.04.2024
Gegenstand des Unternehmens
Analyse und Beratung von Vorsorgeinstitutionen für Personen, Firmen und Institutionen in Verbindung mit Vermittlung von Finanzierungsleistungen aller Art, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen, die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, das Halten und Verwalten eigenen Vermögens sowie der An- und Verkauf, das Halten und Verwalten eigenen Immobilienvermögens.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Gesellschaft für Vorsorgefragen mbH, vertreten durch Geschäftsführer Olaf Bothe, ist am 01.02.2024 um 14:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Joscha Stothfang bestellt. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 05.04.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sind Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, sind angewiesen, Leistungen an den Insolvenzverwalter zu erbringen. Die Entscheidung des Gerichts ist mit der sofortigen Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen anfechtbar.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 192/23: Über das Vermögen der Gesellschaft für Vorsorgefragen mbH, Waldstraße 8a, 56412 Niederelbert (AG Montabaur, HRB 24211), vertr. d.: Olaf Bothe, GF der Gesellschaft für Vorsorgefragen mbH, Waldstraße 8a, 56412 Niederelbert, (Geschäftsführer), ist am 01.02.2024 um 14:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet wo…
14 IN 192/23: Über das Vermögen der Gesellschaft für Vorsorgefragen mbH, Waldstraße 8a, 56412 Niederelbert (AG Montabaur, HRB 24211), vertr. d.: Olaf Bothe, GF der Gesellschaft für Vorsorgefragen mbH, Waldstraße 8a, 56412 Niederelbert, (Geschäftsführer), ist am 01.02.2024 um 14:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Joscha Stothfang, HWW Insolvenzverwaltung, Friedrich-Mohr-Straße 1, 56070 Koblenz, Tel.: +49 (0) 26113495870, Fax: +49 (0) 22824982410, E-Mail: koblenz@hww.eu.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 05.04.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 02.02.2024
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