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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft mbH zur Verwaltung des Stiftungsvermögens der SH-Selbsthilfestiftung ROW ist eröffnet. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Walsrode. Im Verfahren sind Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren bestimmt worden. Ein erster Termin wurde auf den 19.06.2024 festgesetzt, wobei die Tagesordnung die Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Vergleich zwischen dem Insolvenzverwalter und Herrn Matthias Göpfert vom 16.05./22.05.2024 umfasste. Ein weiterer Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren wurde auf den 02.04.2025 bestimmt. Die Tagesordnung dieses Termins sieht die Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem weiteren Vergleich zwischen dem Insolvenzverwalter und Herrn Manfred Bröker vor, der durch Beschluss des Landgerichts Osnabrück vom 04.03.2025 protokolliert wurde. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 160 InsO gelten Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
Originalbekanntmachung
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