Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gesundes Leben GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
An den Augärten 1-3, 63628 Bad Soden-Salmünster
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRB 97836
EUID
DEM1502.HRB97836
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 353/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther
Rolle
Sachwalter
Adresse
Agnes-Huenniger-Str. 2-4, 36041 Fulda
Telefon
0661-292895-0
Termine & Fristen
Bekanntmachung Stellungnahmefrist
30.04.2025
Beschluss Vergütung
26.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb von Rehazentren sowie der Abschluss aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesundes Leben GmbH ist anhängig. Im Verfahren sind ein vorläufiger Sachwalter sowie ein Sachwalter bestellt. Die Vergütung des vorläufigen Sachwalters ist auf 15 % der fiktiven Verwaltervergütung zuzüglich Zuschlägen für Betriebsfortführung, Arbeitnehmerangelegenheiten und Sanierungsbemühungen festgesetzt worden. Die Berechnungsmasse beträgt 711.180,78 €. Für den Sachwalter ist die Vergütung auf 85 % der fiktiven Verwaltervergütung festgesetzt, basierend auf einer Berechnungsmasse von 454.401,83 € und Zuschlägen für Betriebsfortführung, Sanierungsbemühungen und Arbeitnehmerangelegenheiten abzüglich eines Abschlags für die vorangegangene vorläufige Sachwaltung. Die Auslagen beider Verwalter sind gemäß § 8 InsVV festgesetzt. Am 30.04.2025 ist die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben worden. Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern ist Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu den Vergütungsanträgen innerhalb von zwei Wochen ab Bekanntmachung gegeben worden. Es sind Erhöhungen der Vergütung beantragt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 353/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesundes Leben GmbH, An den Augärten 1-3, 63628 Bad Soden-Salmünster (AG Hanau, HRB 97836), vertr. d.: Tobias Joachim Bretthauer, Am Steinchesküppel 14, 63636 Brachttal, (Geschäftsführer), wird die Vergütung des vorläufigen Sachwalters festgesetzt auf:
€ Net…
70 IN 353/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesundes Leben GmbH, An den Augärten 1-3, 63628 Bad Soden-Salmünster (AG Hanau, HRB 97836), vertr. d.: Tobias Joachim Bretthauer, Am Steinchesküppel 14, 63636 Brachttal, (Geschäftsführer), wird die Vergütung des vorläufigen Sachwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach § 11 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Berechnungsmasse: 711.180,78 €
Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV ein Bruchteil der Vergütung für einen Verwalter zu, der auf 15 % festgesetzt wird
Zuschläge: 15 Prozentpunkte für die Betriebsfortführung, 30 Prozentpunkte für Arbeitnehmerangelegenheiten und 30 Prozentpunkte für Sanierungsbemühungen.
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 26.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 353/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesundes Leben GmbH, An den Augärten 1-3, 63628 Bad Soden-Salmünster (AG Hanau, HRB 97836), vertr. d.: Tobias Joachim Bretthauer, Am Steinchesküppel 14, 63636 Brachttal, (Geschäftsführer),
werden die Vergütung und Auslagen des Sachwalters festgesetzt auf:
€ …
70 IN 353/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesundes Leben GmbH, An den Augärten 1-3, 63628 Bad Soden-Salmünster (AG Hanau, HRB 97836), vertr. d.: Tobias Joachim Bretthauer, Am Steinchesküppel 14, 63636 Brachttal, (Geschäftsführer),
werden die Vergütung und Auslagen des Sachwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsVV zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Agnes-Huenniger-Str. 2-4, 36041 Fulda, Tel.: 0661-292895-0, Fax: 0661-292895-18 wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Berechnungsmasse: 454.401,83 €
Zuschläge: 20 Prozentpunkte Begleitung bei der Betriebsfortführung, 20 Prozentpunkte Begleitung der Sanierungsbemühungen und 10 Prozentpunkte Befassung mit Arbeitnehmerangelegenheiten
Abschläge: 5 Prozentpunkte vorangegangene vorläufige Sachwaltung
Im Rahmen der Gesamtschau gewährter Zuschlag : 25 %
Zusammen mit dem Bruchteil für die Sachwaltung insgesamt 85% der fiktiven Verwaltervergütung
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 26.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 353/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesundes Leben GmbH, An den Augärten 1-3, 63628 Bad Soden-Salmünster (AG Hanau, HRB 97836), vertr. d.: Tobias Joachim Bretthauer, Am Steinchesküppel 14, 63636 Brachttal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufge…
70 IN 353/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesundes Leben GmbH, An den Augärten 1-3, 63628 Bad Soden-Salmünster (AG Hanau, HRB 97836), vertr. d.: Tobias Joachim Bretthauer, Am Steinchesküppel 14, 63636 Brachttal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütungsanträge des vorläufigen Sachwalters und des Sachwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben. Es sind Erhöhungen in Höhe von 85 % (vorläufiger Sachwalter) und 30 % (Sachwalter) beantragt.
Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hanau, 30.04.2025
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