Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gesundheit2000 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Nikolaus-Otto-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 23487
EUID
DET2101V.HRB23487
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 218/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt -Fachanwalt für Insolvenzrecht- Ingo Grünewald
Adresse
Mannheimer Str. 254a, 55543 Bad Kreuznach
Telefon
0671/79496-12
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.01.2025 , 14:30 Uhr
Abweisung mangels Masse / Aufhebung
01.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
Handel und Vermarktung von medizinischen Bedarfsartikeln, Drogerie- und Hygieneartikeln, Materialien im Bereich Arbeitsschutz, medizintechnischem Zubehör und Instrumenten sowie freiverkäuflichen Arzneimitteln und Waren die keiner gesonderten Zulassung bedürfen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesundheit2000 GmbH ist im Antragsverfahren verblieben. Am 08.01.2025 sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, darunter die vorläufige Verwaltung der Masse und die Einzelermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters Frank Steege zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist am 01.04.2025 mangels Masse abgewiesen worden. Mit der Abweisung sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 08.01.2025 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesundheit2000 GmbH ist im Antragsverfahren verblieben. Am 08.01.2025 um 14:30 Uhr hat das Amtsgericht Bad Kreuznach die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Ingo Grünewald zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit der Anordnung sind Verfügu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesundheit2000 GmbH ist im Antragsverfahren verblieben. Am 08.01.2025 um 14:30 Uhr hat das Amtsgericht Bad Kreuznach die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Ingo Grünewald zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit der Anordnung sind Verfügungsbeschränkungen verbunden. Am 01.04.2025 ist der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen worden, woraufhin die vorläufigen Maßnahmen und die Verfügungsbeschränkungen aufgehoben wurden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 218/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gesundheit2000 GmbH, Nikolaus-Otto-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, HRB 23487), vertr. d.: Frank Steege, Elisabethenstraße 8, 55545 Bad Kreuznach, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 08.01.202…
3 IN 218/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gesundheit2000 GmbH, Nikolaus-Otto-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, HRB 23487), vertr. d.: Frank Steege, Elisabethenstraße 8, 55545 Bad Kreuznach, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 08.01.2025 um 14:30 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 06.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 218/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gesundheit2000 GmbH, Nikolaus-Otto-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, HRB 23487), vertr. d.: Frank Steege, Elisabethenstraße 8, 55545 Bad Kreuznach, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.04.2025 ma…
3 IN 218/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gesundheit2000 GmbH, Nikolaus-Otto-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, HRB 23487), vertr. d.: Frank Steege, Elisabethenstraße 8, 55545 Bad Kreuznach, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.04.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 08.01.2025 sind am 01.04.2025 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 01.04.2025
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agkh.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 218/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin Gesundheit2000 GmbH, Nikolaus-Otto-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, HRB 23487), vertr. d.: Frank Steege, Elisabethenstraße 8, 55545 Bad Kreuznach, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung d…
3 IN 218/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin Gesundheit2000 GmbH, Nikolaus-Otto-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, HRB 23487), vertr. d.: Frank Steege, Elisabethenstraße 8, 55545 Bad Kreuznach, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 08.01.2025 am 01.04.2025 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 01.04.2025
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agkh.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 218/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gesundheit2000 GmbH, Nikolaus-Otto-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, HRB 23487), vertr. d.: Frank Steege, Elisabethenstraße 8, 55545 Bad Kreuznach, (Geschäftsführer), ist am 08.01.2025 um 14:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögen…
3 IN 218/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gesundheit2000 GmbH, Nikolaus-Otto-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, HRB 23487), vertr. d.: Frank Steege, Elisabethenstraße 8, 55545 Bad Kreuznach, (Geschäftsführer), ist am 08.01.2025 um 14:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ingo Grünewald, -Fachanwalt für Insolvenzrecht-, Mannheimer Str. 254a, 55543 Bad Kreuznach, Tel.: 0671/79496-12, Fax: 0671/79496-10, E-Mail: tina.becher@tbs-insolvenzverwalter.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 08.01.2025
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agkh.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
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