Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GET FIT Performance GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRB 213308
EUID
DEP2716.HRB213308
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 78/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Berislav Tunjasevic
Adresse
Friedrich-Vorwerk-Straße 13-15, 21255 Tostedt
Telefon
04182 70895-47
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Verwaltung
08.07.2026 , 12:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GET FIT Performance GmbH ist am 08.07.2026 um 12:00 Uhr mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin durch das Amtsgericht Walsrode fortgesetzt worden. Verfügungen der Schuldnerin sind seitdem nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Berislav Tunjasevic bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, Leistungen nur unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Gegen die Entscheidung kann von der Antragstellerin sowie gegebenenfalls von Gläubigern innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 78/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GET FIT Performance GmbH, Vor der Eulenkammer 16, 27383 Scheeßel (AG Walsrode, HRB 213308), vertr. d.: Patric Schiggel, Fuhrenkamp 4b, 27383 Scheeßel, (Geschäftsführer), ist am 08.07.2026 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antrag…
11 IN 78/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GET FIT Performance GmbH, Vor der Eulenkammer 16, 27383 Scheeßel (AG Walsrode, HRB 213308), vertr. d.: Patric Schiggel, Fuhrenkamp 4b, 27383 Scheeßel, (Geschäftsführer), ist am 08.07.2026 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Berislav Tunjasevic, Friedrich-Vorwerk-Straße 13-15, 21255 Tostedt, Tel.: 04182 70895-47, Fax: 04182 70895-49, E-Mail: tunjasevic@tunjasevic bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 08.07.2026
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