Berichts- und PrüfungsterminNiedersachsenHRB 203689
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Vegas Security & Gastronomie GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Quintusstraße 120a, 29664 Walsrode
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRB 203689
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEP2716.HRB203689
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 77/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.07.2026 , 12:00 Uhr
Eröffnung
01.10.2026 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.11.2026
Berichtstermin
14.12.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
14.12.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Sicherheitsberatung anderer Unternehmen und Einzelpersonen sowie Personenschutz, Objektschutz, Sicherheitsanlagen, Alarmschaltungen und Werttransporte, Ordnungsdienste, Begleitschutz und Geldtransporte, ferner Belegtransporte, Kurier- und Kleintransportfahrten, Hausmeisterdienste, Postbearbeitung und -transport, Empfangsdienste, Hostessendienste, Kassendienste, Telefonvermittlung, Parkhausmanagement, Chauffeurdienste, Fahrdienste, Eventveranstaltungen, Veranstaltungsdienste, Detektivdienste, Observationen, Inventuraufnahmen und - kontrollen, Warenhandelsgeschäfte im Bereich Kommunikationstechnologie (Telefon/Funk/Ortung/Raumüberwachung) und im Bereich Security- Technik und -Ausstattung, Veranstaltung von Schulungen im Bereich Security und Psychologie im Umgang mit Menschen, Abhaltung von Schulungen gemäß Arbeitsförderungsgesetz, PKW- und LKW Anhängervermietung, Handel mit Druckerzeugnissen, Verteilung von Zeitungen, Werbe- und sonstige Handzetteln, Handel mit und Verteilung von Werbemittelerzeugnissen, Handel mit Schutzhunden, Vermietung von Veranstaltungsausstattungen wie Sperrzäune, Bodenabdeckungen und Messebedarf, außerdem Streifen- und Revierdienste, der Betrieb von Fitnessstudios, Solarien, Vertrieb von Kosmetikprodukten, Sporternährung, Sportbekleidung und Modeaccessoires, die Führung von Gastronomiebetrieben, sowie deren An- und Verkauf sowie die gewerbliche Zimmervermietung, das Ausbauen von Spielhallen, Betreiben von Spielhallen und Aufstellen von Automaten, der Vertrieb von technischen und medizinischen Gasen, der Betrieb von Tattoo und Piercing Salons und die Vermittlung von Sportwetten.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Sicherheitsdienste
Subbranche
Sicherheitsberatung
Geschäftstätigkeit
Sicherheitsberatung, Personenschutz, Objektschutz, Alarmschaltungen, Werttransporte, Detektivdienste sowie Handel mit Security-Technik und Kommunikationstechnologie
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der Vegas Security & Gastronomie GmbH ist am 09.07.2026 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann von der Antragstellerin sowie gegebenenfalls von Gläubigern innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vegas Security & Gastronomie GmbH ist am 09.07.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs bestellt. Am 01.10.2026 ist das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden, wobei Rechtsa…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vegas Security & Gastronomie GmbH ist am 09.07.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs bestellt. Am 01.10.2026 ist das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden, wobei Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs als Insolvenzverwalter bestätigt wurde. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 16.11.2026 anzumelden. Für den Berichts- und Prüfungstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen sowie zur Entscheidung über die Person des Insolvenzverwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses wurde der 14.12.2026 um 10:00 Uhr beim Amtsgericht Walsrode angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 77/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Vegas Security & Gastronomie GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 6, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 203689), vertr. d.: Julia Dürfeld, Quintusstraße 120a, 29664 Walsrode, (Geschäftsführerin), ist am 09.07.2026 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermög…
11 IN 77/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Vegas Security & Gastronomie GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 6, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 203689), vertr. d.: Julia Dürfeld, Quintusstraße 120a, 29664 Walsrode, (Geschäftsführerin), ist am 09.07.2026 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, Lange Straße 18, 29664 Walsrode, Tel.: 05161 48100-0, Fax: 05161 48100-27, E-Mail: info@ludolfs-insolvenz.de, Internet: www.ludolfs-insolvenz.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 09.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 77/26 : Über das Vermögen der Vegas Security & Gastronomie GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 6, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 203689), vertr. d.: Julia Dürfeld, Quintusstraße 120a, 29664 Walsrode, (Geschäftsführerin), ist am 01.10.2026 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Recht…
11 IN 77/26 : Über das Vermögen der Vegas Security & Gastronomie GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 6, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 203689), vertr. d.: Julia Dürfeld, Quintusstraße 120a, 29664 Walsrode, (Geschäftsführerin), ist am 01.10.2026 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, Lange Straße 18, 29664 Walsrode, Tel.: 05161 48100-0, Fax: 05161 48100-27, E-Mail: info@ludolfs-insolvenz.de, Internet: www.ludolfs-insolvenz.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 16.11.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, ob und ggf. welche Sicherungsrechte für die angemeldeten Forderungen an beweglichen Sachen oder Rechten bestehen und in Anspruch genommen werden. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 14.12.2026, 10:00 Uhr, Saal 144, Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO);
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO);
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO);
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan;
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO);
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert;
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO);
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO);
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO);
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, können gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 01.10.2026
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