Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Getränkemarkt Reinicke GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Saarland
Adresse
Richard-Wagner-Straße 73-75, 66111 Saarbrücken
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 109434
EUID
DEV1109.HRB109434
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
109 IN 67/24
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank
Adresse
Europaallee 29, 66113 Saarbrücken
Telefon
(0681) 99 26 570
Termine & Fristen
Eröffnung
04.06.2025 , 11:12 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.08.2025
Prüfungstermin
27.08.2025
Gläubigerversammlung
10.09.2025 , 09:00 Uhr
Prüfungsstichtag nachträglicher Forderungen
05.03.2026
Stellungnahmefrist Schlusstermin
08.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb eines Getränkemarktes mit sämtlich damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Getränkemarkt Reinicke GmbH ist am 04.06.2025 um 11:12 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Antragsstellerin war die Schuldnerin selbst, der Antrag ging am 20.12.2024 bei Gericht ein. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 06.08.2025. Der Prüfungstermin fand am 27.08.2025 statt. Eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die Genehmigung eines Vergleichs zur Abgeltung der Geschäftsführerhaftung wurde für den 10.09.2025 anberaumt. Im weiteren Verfahrensverlauf hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen im Range des § 38 InsO beliefen sich auf 68.686,92 EUR, während für die Verteilung ein Betrag von 8.390,05 EUR zur Verfügung stand. Der Schlusstermin wurde im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Beteiligten bis zum 08.07.2026 Gelegenheit zur Stellungnahme hatten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 67/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 109434 eingetragenen Getränkemarkt Reinicke GmbH, Richard-Wagner-Straße 73-75, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsf…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 67/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 109434 eingetragenen Getränkemarkt Reinicke GmbH, Richard-Wagner-Straße 73-75, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Benedikt Reinicke, Kantstraße 29, 66111 Saarbrücken
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 05.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 5 niedergelegt.
109 IN 67/24
Amtsgericht Saarbrücken, 05.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 67/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 109434 eingetragenen Getränkemarkt Reinicke GmbH, Richard-Wagner-Straße 73-75, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Benedikt Reini…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 67/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 109434 eingetragenen Getränkemarkt Reinicke GmbH, Richard-Wagner-Straße 73-75, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Benedikt Reinicke, Kantstraße 29, 66111 Saarbrücken
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 04.06.2025, um 11:12 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 20.12.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank, Europaallee 29, 66113 Saarbrücken, Telefon: (0681) 99 26 570.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.08.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 27.08.2025.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 13.08.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum 5 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
109 IN 67/24
Saarbrücken, 04.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 67/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 109434 eingetragenen Getränkemarkt Reinicke GmbH, Richard-Wagner-Straße 73-75, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsf…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 67/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 109434 eingetragenen Getränkemarkt Reinicke GmbH, Richard-Wagner-Straße 73-75, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Benedikt Reinicke, Kantstraße 29, 66111 Saarbrücken
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 5 eingesehen werden.
109 IN 67/24
Amtsgericht Saarbrücken, 20.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 67/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 109434 eingetragenen Getränkemarkt Reinicke GmbH, Richard-Wagner-Straße 73-75, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsf…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 67/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 109434 eingetragenen Getränkemarkt Reinicke GmbH, Richard-Wagner-Straße 73-75, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Benedikt Reinicke, Kantstraße 29, 66111 Saarbrücken
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 68.686,92 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 8.390,05 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 5 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
109 IN 67/24
Amtsgericht Saarbrücken, 20.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 67/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 109434 eingetragenen Getränkemarkt Reinicke GmbH, Richard-Wagner-Straße 73-75, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsf…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 67/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 109434 eingetragenen Getränkemarkt Reinicke GmbH, Richard-Wagner-Straße 73-75, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Benedikt Reinicke, Kantstraße 29, 66111 Saarbrücken
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
08.07.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 5 aus.
109 IN 67/24
Amtsgericht Saarbrücken, 20.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 67/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 109434 eingetragenen Getränkemarkt Reinicke GmbH, Richard-Wagner-Straße 73-75, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsf…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 67/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 109434 eingetragenen Getränkemarkt Reinicke GmbH, Richard-Wagner-Straße 73-75, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Benedikt Reinicke, Kantstraße 29, 66111 Saarbrücken
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Genehmigung des mit dem Geschäftsführer abgeschlossenen Vergleichs zur Abgeltung der Geschäftsführerhaftung vom 18.08.2025
bestimmt auf
Mittwoch, 10.09.2025, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 1. Etage, Sitzungssaal 13.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
109 IN 67/24
Amtsgericht Saarbrücken, 21.08.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.