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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Das Amtsgericht Lörrach hat mit Beschluss vom 09.10.2026 den Antrag der Gewichtsverlustzentrum Shkenda Dubova Weil am Rhein GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Die Schuldnerin ist durch die Geschäftsführerin Vjollca Jashari vertreten. Gegen die Entscheidung kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Lörrach eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Die Beschwerde ist schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll einzulegen und muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt werde. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden, wobei eine Einlegung per E-Mail nicht zulässig ist. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen durch Rechtsanwälte, Notare, Behörden oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind als elektronisches Dokument zu übermitteln, sofern dies technisch möglich ist.
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