Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Insolvenzprofil
Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Gegenstand des Unternehmens ist die Leistung von technischem Gebäudemanagement und Verwaltung, technischer Beratung, Überprüfung der technischen Betriebssicherheit, die Beratung im Zusammenhang mit der UVV, sowie sämtliche in und an einem Gebäude und an Maschinen und Anlagen anfallenden weiteren Tätigkeiten. Weiterhin ist Gegenstand die Durchführung von Umbau-, Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen sowie von Abriss- und Neubauarbeiten an Immobilien und Immobilienprojekten und alle mit diesen im Zusammenhang verbundenen Tätigkeiten. Ebenso betreibt die Gesellschaft die Durchführung und Planung von Bau- und Renovierungsprojekten in Zusammenarbeit mit Subunternehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und auch solche zu erwerben und Zweigniederlassungen zu errichten. Die Gesellschaft kann alle Maßnahmen ergreifen, die der Förderung des Gesellschaftszwecks dienen.
Das Amtsgericht Aachen hat am 25.06.2026 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Gewipo GmbH, eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 23017, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin betreibt technisches Gebäudemanagement und Verwaltung. Gesetzliche Vertreter sind die Geschäftsführer Herrn Christian Willers und Herrn Zwetko Ljubomir Poptodorov. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dr. Christian Holzmann bestellt worden. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
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