Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GF Abwicklungsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Untermainkai 27-28, 60329 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 131299
EUID
DEM1201.HRB131299
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
IN 784/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Lason Gutsche
Rolle
Sachwalter
Adresse
Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main
Telefon
069/ 95 91 10 0
E-Mail
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
19.01.2026
Berichtstermin
03.02.2026 , 09:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die großflächige Planung, Verlegung, Errichtung, Vermarktung, Erwerb, Anmietung und Verpachtung sowie der Betrieb und die Unterhaltung und Nutzungsüberlassung von hochbitratigen Telekommunikationsnetzten (Glasfaserhochgeschwindigkeitsnetzen über LWL) u.a. im Open Access Modell entlang von Schienen und sonstigen Verkehrswegen, Aufbau von besonders geschützten und leistungsfähigen sowie hochbitratigen flächendeckenden Backbone-Netzen der nächsten Generation, Nutzung der Netzte zur Erbringung von gewerblich und öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten und zugehöriger Services, weiterhin Planung, Errichtung, Erwerb, Anmietung und Verpachtung, Vermarktung sowie Betrieb und die Unterhaltung bzw. Bereitstellung von Mobilfunkanlagen sowie WLAN-Einrichtungen und Funksendeanlagen entlang von Verkehrswegen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der GF Abwicklungsgesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt am Main wurde am 02.06.2025 zunächst die Bestellung eines Sachwalters angeordnet. Das Insolvenzverfahren ist am 04.11.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden, wobei die Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet ist. Der Sachwalter ist Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 19.01.2026 schriftlich beim Sachwalter anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin findet am 03.01.2026 um 09:30 Uhr vor dem Insolvenzgericht Frankfurt am Main statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 784/25 G-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GF Abwicklungsgesellschaft mbH, Untermainkai 27-28, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 131299), vertr. d.: 1. Martin Attenhauser, (Geschäftsführer), 2. Florian Bandrack, Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt am Main, (Generalbev…
810 IN 784/25 G-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GF Abwicklungsgesellschaft mbH, Untermainkai 27-28, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 131299), vertr. d.: 1. Martin Attenhauser, (Geschäftsführer), 2. Florian Bandrack, Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt am Main, (Generalbevollmächtigter), ist am 02.06.2025 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069/ 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 784/25 G-33-: In dem Insolvenzverfahren GF Abwicklungsgesellschaft mbH, Untermainkai 27-28, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 131299),
vertreten durch:
1. Martin Attenhauser, (Geschäftsführer),
2. Florian Bandrack, Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt am Main, (Generalbevollmächtigter), wurde a…
810 IN 784/25 G-33-: In dem Insolvenzverfahren GF Abwicklungsgesellschaft mbH, Untermainkai 27-28, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 131299),
vertreten durch:
1. Martin Attenhauser, (Geschäftsführer),
2. Florian Bandrack, Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt am Main, (Generalbevollmächtigter), wurde am 04.11.2025 um 14:57 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Es ist die Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Zum Sachwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069/ 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nur mit Zustimmung des Sachwalters eingehen.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 04.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 784/25 G-1-9: Über das Vermögen der GF Abwicklungsgesellschaft mbH, Untermainkai 27-28, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 131299), vertr. d.: 1. Martin Attenhauser, (Geschäftsführer), 2. Florian Bandrack, Frankfurt am Main, (Generalbevollmächtigter), ist am 04.11.2025 um 14:57 Uhr das Insolvenzv…
810 IN 784/25 G-1-9: Über das Vermögen der GF Abwicklungsgesellschaft mbH, Untermainkai 27-28, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 131299), vertr. d.: 1. Martin Attenhauser, (Geschäftsführer), 2. Florian Bandrack, Frankfurt am Main, (Generalbevollmächtigter), ist am 04.11.2025 um 14:57 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069/ 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de.
Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 03.02.2026, 09:30 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main
vor dem Insolvenzgericht eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin , des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden grundsätzlich nicht benachrichtigt.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
> Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 19.01.2026,
> dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Hinweis: Die Schuldnerin wird darauf hingewiesen, dass der Sachwalter von ihr verlangen kann, dass alle eingehenden Gelder nur von ihm entgegengenommen und Zahlungen nur von ihm geleistet werden (§ 275 Abs. 2 InsO).
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 13.11.2025
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