Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Der Ankauf von Grundstücken und Gebäuden, deren Entwicklung, Umbau, Bebauung, die Grundstücksteilung und deren Verkauf, ferner die Vermittlung des Abschlusses oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke / grundstücksgleiche Rechte / Wohnräume / gewerbliche Räume sowie die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen für eigene und fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten und / oder Bewerbern um Erwerbs- und Nutzungsrechten und die Vermittlung des Abschlusses oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Darlehensverträgen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der G.f.P. Gesellschaft für Projektentwicklung im Bauwesen mbH, vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.-Ing. Wolfgang Metzenbauer, ist beim Amtsgericht Mannheim unter der Registernummer HRB 715505 anhängig. Das Verfahren ist mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse gemäß § 207 Abs. 1 InsO eingestellt worden. Gegen die Entscheidung der Einstellung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Pforzheim eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind. Rechtsbehelfe können als elektronisches Dokument eingereicht werden; eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen bestimmter Personenkreise sind ebenfalls als elektronisches Dokument zu übermitteln.
Originalbekanntmachung
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