Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
a) die Überlassung von Personal auf Zeit an Dritte gegen Entgelt im gesetzlich zulässigen Rahmen, b) die Beratung in EDV- und Organisationsfragen und die Planung und Durchführung von EDV- und Organisationsprojekten, c) die Durchführung aller im Zusammenhang mit a) und b) anfallenden Dienstleistungen und Handelsgeschäften, d) die Übernahme von Personalbuchhaltung, insbesondere Lohnabrechnungen, alle in diesem Zusammenhang stehenden Meldeverfahren, Mahnwesem sowie die allgemeine Büroverwaltung und -organisation, e) Erbringung von Service- und Beratungsdienstleistung im Werbe-/Mediabereich, insbesondere die Erbringung von Service- und Beratungsdienstleistungen einschließlich Planung, Gestaltung und Durchführung von Marketingmaßnahmen aller Art. Print- und Webdesign bzw. Webentwicklung - einschließlich Planung, Gestaltung und Durchführung von Maßnahmen aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen, solche Unternehmen zu erwerben sowie Zusammenschlüssen zur überregionalen Zusammenarbeit beizutreten. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten. Die Gesellschaft kann genehmigungsfreie Geschäfte aller Art tätigen, die der Förderung des Gesellschaftszwecks unmittelbar oder mittelbar dienen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GfZ-Gesellschaft für Zeitarbeit und Organisationsberatung mbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Bielefeld hat angeordnet, dass die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 14.06.2024. Spätestens an diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld niedergelegt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu.
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