Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 9516
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Insolvenzprofil
GHG Gesundheitshausgeräte UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Paderborner Straße 64A, 33415 Verl
Handelsregister
Amtsgericht Gütersloh HRB 9516
EUID
DER2103.HRB9516
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 328/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Stichtag Berichts- und Prüfungstermin
04.11.2024
Zustimmung zur Schlussverteilung
23.12.2025
Aufhebung
24.02.2026 , 13:37 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Groß- und Einzelhandel mit Thermal-Massageliegen nebst Zubehör, Schlaf-Gesundheits-Fitness-Systemen, Haushaltsgeräten, Kosmetika, Pflegemitteln, Textilien, Elektrogeräten und vergleichbaren Gegenständen (ausgenommen erlaubnispflichtige); Therapie-/Wellness- und Massageanwendungen, Gerätebehandlungen und Anwendungen zur Verbesserung des körperlichen Wohlbefindens.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GHG Gesundheitshausgeräte UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Bielefeld unter dem Aktenzeichen 43 IN 328/24 geführt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 9516 eingetragen und hat ihren Sitz in Verl. Gesetzlich vertreten wird das Unternehmen durch Geschäftsführer Heinrich Issak. Rechtsanwältin Ines Cammann ist als Insolvenzverwalterin bestellt. Am 23.12.2025 hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Nach Angabe der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 15.549,59 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 1.116,02 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld zur Einsicht niedergelegt. Das Verfahren ist am 24.02.2026 um 13:37 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Gegen den Beschluss der Aufhebung steht dem Gläubiger der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld einzulegen ist.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GHG Gesundheitshausgeräte UG (haftungsbeschränkt) ist am 08.08.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Antragsstellerin war die Schuldnerin selbst. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Ines Cammann ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forde…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GHG Gesundheitshausgeräte UG (haftungsbeschränkt) ist am 08.08.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Antragsstellerin war die Schuldnerin selbst. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Ines Cammann ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 14.10.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war der 04.11.2024. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt, wobei Forderungen im Range des § 38 InsO in Höhe von 15.549,59 EUR angemeldet wurden. Für die Verteilung stand ein Betrag von 1.116,02 EUR zur Verfügung. Das Verfahren ist am 24.02.2026 nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 328/24
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 9516 eingetragenen GHG Gesundheitshausgeräte UG (haftungsbeschränkt), Paderborner Straße 64 A, 33415 Verl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinrich Issak, …
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 328/24
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 9516 eingetragenen GHG Gesundheitshausgeräte UG (haftungsbeschränkt), Paderborner Straße 64 A, 33415 Verl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinrich Issak, Westfalenweg 46, 33415 Verl
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Ines Cammann, Paderborner Str. 11, 33415 Verl
wird heute, am 24.02.2026, um 13:37 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 328/24
Amtsgericht Bielefeld, 24.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 328/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 9516 eingetragenen GHG Gesundheitshausgeräte UG (haftungsbeschränkt), Paderborner Straße 64 A, 33415 Verl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinrich Issa…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 328/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 9516 eingetragenen GHG Gesundheitshausgeräte UG (haftungsbeschränkt), Paderborner Straße 64 A, 33415 Verl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinrich Issak, Westfalenweg 46, 33415 Verl
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 15.549,59 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 1.116,02 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.104 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
43 IN 328/24
Amtsgericht Bielefeld, 23.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 328/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 9516 eingetragenen GHG Gesundheitshausgeräte UG (haftungsbeschränkt), Paderborner Straße 64 A, 33415 Verl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinrich Issak, Westfalenweg 46, 33415 …
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 328/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 9516 eingetragenen GHG Gesundheitshausgeräte UG (haftungsbeschränkt), Paderborner Straße 64 A, 33415 Verl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinrich Issak, Westfalenweg 46, 33415 Verl
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 08.08.2024, um 16:41 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 07.05.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Ines Cammann, Paderborner Str. 11, 33415 Verl.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 04.11.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 21.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.104 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
43 IN 328/24
Bielefeld, 08.08.2024
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