Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gida Markt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 108925
EUID
DEM1201.HRB108925
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 794/22 G-5-9
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführerin Yildiz Özkan
Adresse
Waldschuldstraße 65, 65933 Frankfurt am Main
Termine & Fristen
Beschlussdatum
25.07.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gida Markt GmbH ist anhängig. Für die vorläufige Insolvenzverwalterin Yildiz Özkan sind Vergütung, Auslagenpauschale und Umsatzsteuer festgesetzt worden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde eingelegt werden, sofern der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Ist dies nicht der Fall, ist eine befristete Erinnerung möglich, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 794/22 G-5-9 In dem Insolvenzverfahren Gida Markt GmbH, Waldschulstraße 65, 65933 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 108925),
vertreten durch:
Yildiz Özkan, Waldschuldstraße 65, 65933 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), werden für die vorläufige(n) Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung: EUR X…
810 IN 794/22 G-5-9 In dem Insolvenzverfahren Gida Markt GmbH, Waldschulstraße 65, 65933 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 108925),
vertreten durch:
Yildiz Özkan, Waldschuldstraße 65, 65933 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), werden für die vorläufige(n) Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Gründe:
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 25.07.2024
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