Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GIE Gerüstbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kaiser Wilhelm-Ring 3-5, 50672 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 112093
EUID
DER3306.HRB112093
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70d IN 232/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Alexander Römer
Adresse
Erna-Scheffler-Straße 3, 51103 Köln
Telefon
0221 33636 700
Termine & Fristen
Antragseingang
14.10.2024
Eröffnung
24.06.2025 , 10:27 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.08.2025
Einsichtnahme Unterlagen
02.09.2025
Berichtstermin
23.09.2025
Masseunzulänglichkeit
07.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
der Hoch- und Tiefbau, der Gleisbau, der Gerüstbau, der Verleih von Bohrmaschinen, das Handeln mit Küchengeräten und Werkzeugen aller Art für die Industrie, der Stahlbau, der Abbruch und die Sanierung von Objekten sowie das Biegen und Flechten von Betonstahl. Gegenstand ist ferner die Montage von Photovoltaikanlagen sowie Solaranlagen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GIE Gerüstbau GmbH ist am 24.06.2025 um 10:27 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 14.10.2024 bei Gericht eingegangen. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Alexander Römer ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 23.08.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 23.09.2025. Die Unterlagen werden ab dem 02.09.2025 zur Einsicht niedergelegt. Am 07.10.2025 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 232/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 112093 eingetragenen GIE Gerüstbau GmbH, Kaiser-Wilhelm-Ring 3 - 5, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ivan Kos, Paulusstr. 25, 47053 Duisburg
Geschäftszweig: der Hoch- un…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 232/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 112093 eingetragenen GIE Gerüstbau GmbH, Kaiser-Wilhelm-Ring 3 - 5, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ivan Kos, Paulusstr. 25, 47053 Duisburg
Geschäftszweig: der Hoch- und Tiefbau, der Gleisbau, der Gerüstbau, der Verleih von Bohrmaschinen, das Handeln mit Küchengeräten und Werkzeugen aller Art für die Industrie,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 24.06.2025, um 10:27 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 14.10.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Alexander Römer, Erna-Scheffler-Straße 3, 51103 Köln, Telefon: 0221 33636 700, Fax: 0221 33636 799.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.08.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 23.09.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zur Ermächtigung des Insolvenzverwalters, Rechtsstreite auch mit erheblichem Streitwert anhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme solcher Rechtsstreite abzulehnen oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits einen Vergleich oder Schiedsvertrag zu schließen (§ 160 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 InsO),
- zur Genehmigung der bereits vorgenommenen Verwertungshandlungen und zur Zustimmung zu den noch zu erfolgenden Verwertungshandlungen, auch durch Beauftragung eines Verwertungsunternehmens (§ 160 Abs. 1 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 02.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
70d IN 232/24
Amtsgericht Köln, 24.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 232/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 112093 eingetragenen GIE Gerüstbau GmbH, Kaiser-Wilhelm-Ring 3 - 5, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ivan Kos, Paulusstr. 25, 47053 Duisburg
is…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 232/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 112093 eingetragenen GIE Gerüstbau GmbH, Kaiser-Wilhelm-Ring 3 - 5, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ivan Kos, Paulusstr. 25, 47053 Duisburg
ist am 07.10.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
70d IN 232/24
Amtsgericht Köln, 09.10.2025
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