Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gierspeck, Björn
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Ilsenburger Str. 5, 38855 Wernigerode
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRA 7709
EUID
DEW1215.HRA7709
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 112/25 (361)
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Kaufmann André Schirrmeister
Adresse
Kleine Marktstraße 4, 06108 Halle (Saale)
Telefon
0345/ 2308811
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
25.03.2025 , 09:20 Uhr
Eröffnung
18.06.2025 , 11:50 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.07.2025
Berichtstermin
20.08.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Björn Gierspeck, Inhaber der Firma Rad Concept e.K., wurde am 18.06.2025 um 11:50 Uhr durch das Amtsgericht Magdeburg eröffnet. Zuvor war am 25.03.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Herr Dipl.-Kaufmann André Schirrmeister zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung ist Herr Schirrmeister auch als endgültiger Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 23.07.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 20.08.2025. Im Rahmen des Verfahrens ist die Erteilung der Restschuldbefreiung angekündigt, sofern der Schuldner seinen Obliegenheiten nachkommt und keine Versagungsvorliegen vorliegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Björn Gierspeck, geboren am 30.06.1976, Hornstraße 1, 38855 Wernigerode, Inhaber der Firma Rad Concept e.K., Ilsenburger Str. 5, 38855 Wernigerode, Zweigniederlassung: Heidornstr. 19, 30171 Hannover (AG Stendal, HRA 7709),
Verfahrensbevollmächtigte:…
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Björn Gierspeck, geboren am 30.06.1976, Hornstraße 1, 38855 Wernigerode, Inhaber der Firma Rad Concept e.K., Ilsenburger Str. 5, 38855 Wernigerode, Zweigniederlassung: Heidornstr. 19, 30171 Hannover (AG Stendal, HRA 7709),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Kathrin Lutter, Lübecker Straße 102 - 103, 39124 Magdeburg, ist gem. § 287a InsO die Erteilung der Restschuldbefreiung angekündigt, sofern der Schuldner den Obliegenheiten nach §§ 295, 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/.
- 340 IN 112/25 (361) - (18.06.2025)
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen des Björn Gierspeck, geb. am 30.06.1976, Hornstraße 1, 38855 Wernigerode, Inhaber der Firma Rad Concept e.K., Ilsenburger Str. 5, 38855 Wernigerode, Zweigniederlassung: Heidornstr. 19, 30171 Hannover (AG Stendal, HRA 7709), ist am 18.06.2025 um 11:50 Uhr das Insolvenzverfahren e…
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen des Björn Gierspeck, geb. am 30.06.1976, Hornstraße 1, 38855 Wernigerode, Inhaber der Firma Rad Concept e.K., Ilsenburger Str. 5, 38855 Wernigerode, Zweigniederlassung: Heidornstr. 19, 30171 Hannover (AG Stendal, HRA 7709), ist am 18.06.2025 um 11:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Dipl.-Kaufmann André Schirrmeister, Kleine Marktstraße 4, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/ 2308811, Fax: 0345/ 2308888, E-Mail: kontakt@insolvenzverwalter-schirrmeister.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.07.2025 anzumelden; dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das schriftliche Verfahren ist angeordnet (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 20.08.2025. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, b) Anträge über die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (23.07.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (20.08.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 ZPO genannten Personen bleibt unberührt.
Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/.
- 19.06.2025 - (340 IN 112/25 (361))
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 112/25 (361): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Björn Gierspeck, geb. am 30.06.1976, Hornstraße 1, 38855 Wernigerode, Inhaber der Firma Rad Concept e.K., Ilsenburger Str. 5, 38855 Wernigerode, Zweigniederlassung: Heidornstr. 19, 30171 Hannover (AG Stendal, HRA 7709), ist am 25.03.2025 um 09:…
340 IN 112/25 (361): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Björn Gierspeck, geb. am 30.06.1976, Hornstraße 1, 38855 Wernigerode, Inhaber der Firma Rad Concept e.K., Ilsenburger Str. 5, 38855 Wernigerode, Zweigniederlassung: Heidornstr. 19, 30171 Hannover (AG Stendal, HRA 7709), ist am 25.03.2025 um 09:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet worden. Verfügungen des Antragstellers sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Dem Antragsteller ist jegliche Verfügung über Bankkonten und damit zusammenhängende Kreditsicherheiten, Verträge und Rechtsgeschäfte untersagt.
Andere Verfügungen des Antragstellers sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner des Antragstellers (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dipl.-Kaufmann André Schirrmeister, Kleine Marktstraße 4, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/ 2308811, Fax: 0345/ 2308888, E-Mail: kontakt@insolvenzverwalter-schirrmeister.de bestellt worden.
Diese Entscheidung kann durch den Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde kann bzw. muss in den Fällen des § 130d ZPO als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 25.03.2025
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